Recht

Unbeachtete Spam-Mail: Anwalt zu Schadensersatz verurteilt

  • Albert Froh (cid)
  • In TECHNOLOGIE
  • 23. Juli 2014, 13:12 Uhr

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Das Landgericht Bonn hat in einem verhandelten Fall einem Kläger Schadensersatz in Höhe von 90.000 Euro zugesprochen, da sein Anwalt eine E-Mail an den Klienten nicht weitergereicht hatte. Das hatte gravierende Folgen, denn die Frist für einen Vergleich war somit abgelaufen, der Mandant des Anwalts musste daraufhin 285.000 Euro an die Gegenseite zahlen und verklagte seinen Rechtsanwalt.

Der beklagte Jurist machte geltend, dass die E-Mail im Spam-Ordner gelandet sei und er die elektronische Post somit nicht an seinen Mandanten habe weiterleiten können. Das Gericht ließ diesen Grund jedoch nicht gelten. Wer ein geschäftliches E-Mail-Konto mit aktiviertem Spam-Schutz unterhalte, müsse den Spam-Ordner täglich durchsehen, um versehentlich als Werbung aussortierte E-Mails zurückzuholen, begründeten die Richter ihre Entscheidung (Landgericht Bonn, Az.5 O 189/13).

Der strengen Auslegung des Landgerichts Bonn müssen andere Gerichte aber nicht zwangsläufig folgen. Medienanwälte bezeichnen das Urteil der Richter als juristisch problematisch. Man habe in der Regel wenig bis gar keinen Einfluss, nach welchen Kriterien die E-Mails markiert und aussortiert werden, kommentiert die Kanzlei Hoesmann aus Berlin. Der Gesetzgeber schreibe zwar vor, dass gewerbliche Unternehmen eine Kontaktmöglichkeit per E-Mail angeben müssten. »Hier gleich anzunehmen, dass diese auch automatisch für den geschäftlichen Verkehr freigegeben ist, ist eine sehr weite Auslegung«, sagt Rechtsanwalt Tim M. Hoesmann.

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