Portale

Partnervermittlung darf auch online nichts kosten

  • Karin Fryba-Bode (cid)
  • In TECHNOLOGIE
  • 28. April 2015, 14:57 Uhr

.


Partnervermittlungen im Internet dürfen kein Geld für ihre Vermittlungsdienstleistung verlangen, das hat das Amtsgericht Hamburg hat in einem Urteil entschieden. Online-Dating bleibt kostenfrei, das sogenannte C-Dating allerdings nicht: Das Gericht in Hamburg beruft sich auf ein Gesetz von 1900. Nach diesem darf Heiratsvermittlung nichts kosten. Deshalb dürfen auch heutige Online-Partnervermittlungen keine Gelder für ihre Dienstleistung nehmen. Zu den bekanntesten Unternehmen der Online-Dating-Branche gehören unter anderem Elite Partner oder Parship. Eine Nutzerin einer Partnerbörse wurde verklagt, weil sie gegenüber dem Partnervermittlungsportal ihre Mitgliedsbeiträge nicht bezahlt hatte. Laut eines Berichts von Roland Rechtsschutz, welcher sich auf den Rechtsanwalt Christian Teppe beruft, dürfen aufgrund des Hamburger Urteils Partnervermittlungen im Internet auch zukünftig kein Geld nehmen, denn die Nutzerin bekam vor Gericht Recht.

§ 656 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) aus dem Jahr 1900 wurde vom Amtsgericht Hamburg auf die heutige Zeit übertragen. Das Gesetz besagt: »Durch das Versprechen eines Lohnes für den Nachweis der Gelegenheit zur Eingehung einer Ehe oder für die Vermittlung des Zustandekommens einer Ehe wird eine Verbindlichkeit nicht begründet«. Die Richter übertrugen eben diesen Grundsatz auf die Online-Partnervermittlungsportale. Sie würden mittlerweile genau diese Aufgaben wahrnehmen, die früher ein Heiratsvermittler inne hatte.

Das Urteil greift allerdings nicht für Kontaktportale oder allgemeine Singlebörsen. Für das sogenannte C-Dating lässt sich laut Teppe das Urteil nicht übertragen, denn hier wird keine feste Partnerschaft vermittelt. Das Urteil der Hamburger Richter hat folglich nur Gültigkeit für die Vermittlung von festen Partnerschaften, für die Vermittlung von Liebe auf Zeit dürfen Portale weiter Geld verlangen.
Zahlreiche Online-Partnerbörsen werden langfristig von dem Hamburger Urteil betroffen sein. Die rechtliche Lage zu Ansprüchen aus Partnervermittlungsverträgen ist nämlich nicht unumstritten. Einige Amts- und Landgerichte hatten in der Sache bereits andere Urteile verkündet als das Amtsgericht Hamburg und das alte Gesetz als nicht mehr zeitgemäß angesehen.

STARTSEITE