Ratgeber

Krankengeld nur bei nahtloser Folgekrankschreibung

  • Annette Bulut (mp)
  • In GESUNDHEIT
  • 31. Juli 2015, 14:31 Uhr

Ist der eigene Arzt in den Ferien, bekommt der Patient seine Folgekrankschreibung bei dessen Vertretungsarzt. Das ist besonders wichtig für Empfänger von Krankengeld. Sie müssen ohne Lücke krankgeschrieben sein - sonst kann die Kasse aufhören zu zahlen.


Ist der eigene Arzt in den Ferien, bekommt der Patient seine Folgekrankschreibung bei dessen Vertretungsarzt. Das ist besonders wichtig für Empfänger von Krankengeld. Sie müssen ohne Lücke krankgeschrieben sein - sonst kann die Kasse aufhören zu zahlen. "Schon ein einziger Tag ohne Krankschreibung ist für Empfänger von Krankengeld fatal - denn dann kann die Kasse die Zahlungen komplett einstellen", warnt Michaela Schwabe von der Berliner Beratungsstelle der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). Um das zu verhindern, muss der Patient spätestens am ersten Werktag nach Ende der bisherigen Krankschreibung zum Arzt gehen und sich die Folgekrankschreibung holen. Über das Wochenende gilt diese Werktags-Regelung allerdings nur, wenn der Betroffene wegen derselben Krankheit weiter krankgeschrieben wird. "Als Patient habe ich die Pflicht, selbst für eine lückenlose Krankschreibung zu sorgen", so Schwabe. "Die Verantwortung liegt also bei mir persönlich - nicht bei meinem Arzt." Krankengeldempfänger müssen sich daher frühzeitig informieren, wann ihr Arzt im Urlaub ist und wer ihn vertritt. Zudem müsse man mit der neuen Krankschreibung nicht bis zum letzten Tag warten. Eine Folgekrankschreibung ist auch im Voraus möglich, so die UPD.

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