Mietrecht

Wohn- und Gewerbeflächen in einer Immobilie: Vorsicht bei den Nebenkosten

  • Steve Schmit/wid
  • In LIFESTYLE
  • 10. März 2016, 14:58 Uhr

Vermieter sollten achtsam sein, wenn ihre Immobilien neben Wohnungen auch Gewerberäume beinhalten. Die Nebenkosten für den jeweiligen Bereich fallen unterschiedlich aus und sollten separat abgerechnet werden.


Vermieter sollten achtsam sein, wenn ihre Immobilien neben Wohnungen auch Gewerberäume beinhalten. Unnötiger Ärger kann vermieden werden, so ARAG-Experten, wenn die Nebenkosten-Abrechnung nach Gewerbe- und Wohnfläche getrennt aufgeschlüsselt wird. Nebenkosten fallen für gewerblich genutzte Flächen nämlich in vielen Fällen deutlich höher aus als für Wohnflächen. Ein Ausnahmefall besteht dann, wenn dieser Aufwand unverhältnismäßig hoch wäre. Beispielsweise wenn ein gesonderter Zähler installiert werden müsste.

In einem Fall des Amtsgerichts Köln hatten Wohnparteien eines Hauses gegen den Vermieter geklagt und recht erhalten (Amtsgericht Köln, Az.: 213 C 116/14). Letzterer wollte sich die Arbeit der Aufschlüsselung ersparen und verteilte den Betrag aus dem Grundsteuerbescheid auf die gesamte Fläche seiner Immobilie. Dadurch mussten die Wohnparteien die höheren Nebenkosten der Gewerbeflächen des Hauses mit übernehmen, wogegen sie schließlich erfolgreich angingen.

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