Recht

Der Bauernhof im eigenen Garten

  • Steve Schmit/wid
  • In LIFESTYLE
  • 24. Mai 2016, 17:14 Uhr

Als Gartenbesitzer kann man nicht nach Belieben Nutztiere halten, denn schließlich wollen die Nachbarn da auch ein Wörtchen mitreden.


Als Gartenbesitzer kann man nicht nach Belieben Nutztiere halten, denn schließlich wollen die Nachbarn da auch ein Wörtchen mitreden. Grundlegend ist die Haltung von vier Hennen und einem Hahn in einem mobilen Stall sogar in einem Wohngebiet baurechtlich in Ordnung, so ARAG-Rechtsexperten. Gleichzeitig muss aber dafür gesorgt werden, dass der Hahn nicht unkontrolliert kräht und die Nachbarn stört. Das betrifft besonders die Zeitspanne zwischen 19 Uhr am Abend bis zum nächsten Morgen um acht Uhr.

Je nachdem, welches Tier der Verbraucher sich halten will, kommt es stärker auf die Wohnlage an. Eine Kuh oder ein Pferd kann niemand auf dem Balkon halten. Aber wer ländlich wohnt, hat vielleicht einen weitläufigen Garten zur Verfügung. Dann müssen die Nachbarn mit geringfügigen Beeinträchtigungen durch Weidetierhaltung rechnen. So entschied auch das Oberverwaltungsgericht Koblenz als ein Mann gegen die Tierhaltung seines Nachbarn klagte (OVG Koblenz, Az.: 8 C 10990/01).

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