Gesundheit

Erholung für Pflegende

  • Steve Schmit/mp
  • In GESUNDHEIT
  • 27. Juni 2016, 17:17 Uhr

Die Pflege von Angehörigen mit Alzheimer fordert den Betreuern viel Kraft ab. Die Urlaubszeit sollte da für Erholung sorgen, aber wie ist so eine Auszeit zu bewerkstelligen?


Die Pflege von Angehörigen mit Alzheimer fordert den Betreuern viel Kraft ab. Die Urlaubszeit sollte da für Erholung sorgen, aber wie ist so eine Auszeit zu bewerkstelligen? Es fällt vielen nicht leicht, sich von dieser Aufgabe abzuwenden und die Pflege einem Fremden zu überlassen. Auch die Kosten dafür spielen eine Rolle. Betroffene sollten unterstützende Angebote wahrnehmen, raten Experten beim gemeinnützigen Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI).

So gibt es Angebote für kurzzeitige Aufenthalte in stationären Pflegeeinrichtungen. Die Pflegeversicherung unterstützt den stationären Aufenthalt mit einem Pauschalbetrag von 1.612 Euro und mit bis zu 208 Euro für zusätzliche Betreuungsleistungen. Das Pflegegeld wird den Pflegebedürftigen ebenfalls bis zu vier Wochen in halber Höhe weiter ausgezahlt, so die Experten.

Alternativ gibt es die Verhinderungspflege, die den Patienten zu Hause betreut. Hier wird dem Pflegenden eine angemessene Vertretung bereitgestellt. Die Pflegekasse bezuschusst diese Vertretung bis zu sechs Wochen im Jahr mit einem Pauschalbetrag von 1.612 Euro. Voraussetzung ist, dass der Pflegende davor bereits sechs Monate im Einsatz war. Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege können kombiniert werden, so der Tipp der AFI. Ist der Krankheitsverlauf noch nicht zu weit fortgeschritten, ist mit der entsprechenden Vorbereitung auch ein gemeinsamer Urlaub denkbar. Vor Ort sollte dann Fachpersonal verfügbar sein, die bei Bedarf einspringen und den Pflegenden bei anfallenden Aufgaben unterstützen können.

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