Recht

Elternzeit richtig beantragen

  • Steve Schmit/wid
  • In LIFESTYLE
  • 28. Juni 2016, 16:45 Uhr

Wer sich Zuhause um seinen neugeborenen Nachwuchs kümmern will, kann mithilfe der Elternzeit eine Auszeit von seinem Beruf nehmen. Damit das reibungslos klappt, sollten Arbeitnehmer sich aber rechtzeitig um den Antrag kümmern.


Wer sich Zuhause um seinen neugeborenen Nachwuchs kümmern will, kannmithilfe der Elternzeit eine Auszeit von seinem Beruf nehmen. Damit das reibungslos klappt, sollten Arbeitnehmer sich aber rechtzeitig um den Antrag kümmern. Bis spätestens sieben Wochen vor Beginn der angestrebten Elternzeit muss dem Arbeitgeber der Antrag vorliegen. Darin muss auch stehen, für welche Zeiten (innerhalb von zwei Jahren) Elternzeit genommen werden soll. Zu einem gültigen Antrag gehört in diesem Fall eine eigenhändige Unterschrift oder ein notariell beglaubigtes Handzeichen. Ein Fax oder eine E-Mail erfüllt dagegen nicht die vorgegebene Schriftform und ist somit nichtig.

Über einen solchen Fall entschied jetzt das Bundearbeitsgericht. Die Klägerin hatte eine Kündigung erhalten, während sie sich offiziell in der Elternzeit befand. Die Frau beharrte nunmehr auf den Kündigungsschutz, der mit der Elternzeit einhergeht. Da aber der Antrag der Klägerin per Fax erfolgt war, wurde er schließlich als unwirksam befunden, so der Verband deutscher Arbeitsrechts-Anwälte e.V. (Bundesarbeitsgericht - 9 AZR 145/15).

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