Arbeit

Wenn der Lohn auf sich warten lässt

  • Steve Schmit/wid
  • In LIFESTYLE
  • 26. August 2016, 15:56 Uhr

Für viele Arbeitnehmer ist der schönste Tag des Monats der Zahltag. Doch was, wenn am ersehnten Tag im Kalender das Konto wider Erwarten nicht anschwillt?


Für viele Arbeitnehmer ist der schönste Tag des Monats der Zahltag. Doch was, wenn am ersehnten Tag im Kalender das Konto wider Erwarten nicht anschwillt? Angenommen, der Arbeitnehmer hat sich nichts zu Schulden kommen lassen, sollte der Lohn wie im Arbeitsvertrag abgemacht fristgemäß ausgezahlt werden.

Bei verspäteter Zahlung haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, Verzugszinsen von fünf Prozent geltend zu machen, so ARAG-Experten. Eine weitere Möglichkeit besteht in einer Verspätungs-Pauschale in Höhe von 40 Euro. Eine der Varianten können Betroffene per Mahnschreiben beantragen. Die Rechtsexperten warnen aber davor, gleich bei der ersten Verzögerung zu diesem Mittel zu greifen. Und sogar wenn es dazu kommen muss, sollte stets ein möglichst ziviler Umgangston herrschen. Da hilft es, so die Experten, zum Beispiel auf Rechnungen zu verweisen, für deren Zahlung der Lohn notwendig ist. Denn natürlich geht es einerseits darum, sein wohlverdientes Recht einzufordern, aber schließlich soll ja auch in der Zukunft ein gesundes Arbeitsklima bestehen bleiben.

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