Gesundheit/Alltag

Ruhestörung: Feuer nicht mit Feuer bekämpfen

  • Steve Schmit/wid
  • In LIFESTYLE
  • 29. August 2016, 14:05 Uhr

Lärmbelästigung durch Nachbarn nehmen Menschen mal gelassen auf, manchmal auch entnervt. Das rechtfertigt aber nicht, Feuer mit Feuer zu bekämpfen.


Lärmbelästigung durch Nachbarn nehmen Menschen mal gelassen auf, manchmal auch entnervt. Das rechtfertigt aber nicht, Feuer mit Feuer zu bekämpfen. In einem entsprechenden Fall entschied jetzt das Amtsgericht Hamburg. ARAG-Experten erklären, dass man einer Lärmbelästigung durch Nachbarn nicht selbst mit Lärm begegnen darf. Das heißt, weder mit dem Besenstiel an die Decke klopfen, noch die eigene Musik laut aufdrehen, um die der Nachbarn zu übertönen. Damit begeht der Geschädigte selbst auch eine Ruhestörung. Besser ist es meistens, das direkte Gespräch zu suchen und sich auf einen Kompromiss zu einigen (AG Hamburg, Az.: 47 C 1789/95).

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