Medikamente

Pillen und Salben: Sonderrabatte für Stammkunden

  • Thomas Schneider/mp
  • In GESUNDHEIT
  • 20. Oktober 2016, 13:52 Uhr

Chronisch Kranke können ein Lied davon singen: Medikamente sind teuer und die Kosten machen nicht selten einen erheblichen Teil des zur Verfügung stehenden Budgets aus. Ein Grund dafür, dass Pillen und Salben in Deutschland teurer sind als in anderen Ländern ist die gesetzliche Preisbindung, die der Europäische Gerichtshofe (EuGH) jetzt teilweise gekippt hat. Was sind die Folgen?


Chronisch Kranke können ein Lied davon singen: Medikamente sind teuer, und diese Kosten machen nicht selten einen erheblichen Teil des zur Verfügung stehenden Budgets aus. Ein Grund dafür, dass Pillen und Salben in Deutschland teurer sind als in anderen Ländern ist die gesetzliche Preisbindung, die der Europäische Gerichtshofe (EuGH) jetzt teilweise gekippt hat. Was sind die Folgen?

Zunächst besteht die Möglichkeit, dass ausländische Versandapotheken nun verschreibungspflichtige Medikamente in Deutschland günstiger anbieten. Die für sie nach deutschem Recht 2012 festgelegte Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente gilt nun nicht mehr. Denn laut EuGH verstößt diese Preisfestsetzung für den Arzneimittelversand aus dem Ausland grundsätzlich gegen die Freiheit des Warenverkehrs in der EU.

Und wer profitiert vom EuGH-Urteil? Neben den ausländischen Versandapotheken kommt es laut ARAG-Experten auch Patienten zugute, da die Preise für Medikamente und auch die Zuzahlung für Rezepte bei ihnen nicht mehr festgelegt sind. Das lohnt sich besonders für chronisch Kranke, die regelmäßig auf teure Arzneien angewiesen sind. Erste Anbieter haben die Preise bereits gesenkt und auch Sonderrabatte zum Beispiel für Stammkunden sind nun erlaubt.

Und wie wirkt sich die europäische Rechtsprechung auf die deutschen Apotheken aus? Die Bundesregierung hatte im Vorfeld des Urteils gewarnt, dass eine Freigabe der Preise zu einem Apothekensterben - besonders im ländlichen Raum - führen werde. Das aber sahen die Richter anders. Sie vertreten vielmehr die Meinung, dass mehr Preiswettbewerb die gleichmäßige Versorgung mit Arzneimitteln fördern würde. Denn es würden Anreize zur Niederlassung in Gegenden gesetzt, in denen wegen der geringen Zahl an Apotheken höhere Preise verlangt werden können.

Aber sind die deutschen Apotheker jetzt nicht gegenüber ausländischen Anbietern benachteiligt? Das sind sie in der Tat, denn für sie bleibt die Festschreibung der sprichwörtlichen Apothekenpreise auch nach dem Urteil in Kraft. Daher muss man die Entwicklung jetzt genau beobachten. Sollten sich wegen der Neuregelung tatsächlich Versorgungslücken auf dem Land oder bei der Notfallversorgung ergeben, könnte die Politik gegensteuern. In diesem Fall ist laut ARAG-Experten auch eine Rückkehr zum generellen Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Medikamenten möglich.

STARTSEITE