Recht

Die Liebe zum Fußball hat Grenzen

  • Thomas Schneider/wid
  • In LIFESTYLE
  • 26. Oktober 2016, 17:50 Uhr

Nicht erst seit dem Gewinn der Weltmeisterschaft vor zwei Jahren ist Deutschland ein Fußball-begeistertes Volk. Doch die Liebe zum Ballsport hat Grenzen - insbesondere bei Anwohnern von Sportplätzen. Welche Beeinträchtigungen diese 'ertragen' müssen, hat jetzt aufgrund einer Klage ein Gericht entschieden.


Nicht erst seit dem Gewinn der Weltmeisterschaft vor zwei Jahren ist Deutschland ein Fußball-begeistertes Volk. Doch die Liebe zum Ballsport hat Grenzen - insbesondere bei Anwohnern von Sportplätzen. Welche Beeinträchtigungen diese "ertragen" müssen, hat jetzt aufgrund einer Klage ein Gericht entschieden (Az.: 12 U 184/14). Im verhandelten Fall monierte der Kläger, dass er als Besitzer des Nachbargrundstücks häufig Bälle aufsammeln muss, die von Nutzern des Sportplatzes auf sein Grundstück geschossen werden. Nach seiner eigenen langfristigen Zählung seien es im Jahresdurchschnitt 134 Bälle gewesen. Das sei nicht zumutbar und der Betreiber des Platzes müsse dies verhindern.

Die Klage hatte laut ARAG-Experten teilweise Erfolg. Das Oberlandesgericht Naumburg erachtete einen Ball pro Woche als erträglich. Mehr aber stelle eine wesentliche Beeinträchtigung des Eigentumsrechts des Klägers an seinem Grundstück dar. Das Ende vom Lied: Im vorliegenden Fall hielten die Richter einen sechs Meter hohen Ballfangzaun für geeignet und erforderlich, um das Herüberfliegen der Bälle zu verhindern.

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