Kurzmeldung

Dispo überschritten: Banken müssen sich zurückhalten

  • Steve Schmit/wid
  • In LIFESTYLE
  • 28. Oktober 2016, 15:42 Uhr

Banken dürfen nicht länger einem Pauschalbeitrag von ihren Kunden einkassieren, wenn diese den Dispokredit ihres Kontos überschreiten. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof.


Banken dürfen nicht länger einem Pauschalbeitrag von ihren Kunden einkassieren, wenn diese den Dispokredit ihres Kontos überschreiten. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH). Die Richter sind der Meinung, dass eine solche Klausel eine unangemessene Benachteiligung der Kunden darstellt. Als Beispiel führen ARAG-Experten die zum Verhandlungszeitpunkt geltenden Pauschal-Gebühren von 6,90 Euro an, die bei der Deutschen Bank erhoben wurden, sobald ein Bankkunde seinen Dispo überzog. Zusätzlich war ein Zinssatz von 16,5 Prozent vorgesehen der griff, sobald die Summe die 6,90 Euro überstieg. Das Gericht befand die Pauschalsumme schließlich als unangemessen (AZ: XI ZR 9/15 und XI ZR 387/15).

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