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Was tun bei ungewollter Werbung?

  • Steve Schmit/wid
  • In UNTERNEHMEN
  • 15. März 2017, 16:48 Uhr

Ungewollte Werbung wehren viele Menschen mit einem einfachen Aufkleber ab. Wenn sich trotzdem immer wieder Werbung im Briefkasten befindet, können aber noch zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden.


Ungewollte Werbung wehren viele Menschen mit einem einfachen Aufkleber ab. Die Aufkleber können im Übrigen auch selbstgebastelt sein. Wenn sich trotzdem immer wieder Werbung im Briefkasten befindet, können aber noch zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden. Wichtig ist, dass der Postbote klar den Wunsch erkennt, dass um Werbung nicht gebeten wird.

Was trotzdem den Weg in den Briefkasten findet, sind beispielsweise kostenlose Wochen- und Anzeigenblätter mit redaktionellem Inhalt, oder persönlich adressierte Werbung. Um ersteren zu entgehen, können Bewohner das Gespräch mit dem Postboten suchen, bei unerwünschten personalisierten Botschaften ist es sinnvoll, sich persönlich an das betreffende Unternehmen wenden.

Als weitere Maßnahme haben Werbe-Uninteressierte die Möglichkeit, sich in eine sogenannte "Robinsonliste" (www.robinsonliste.de) eintragen lassen, raten ARAG-Rechtsexperten. Wenn alles nichts hilft, bleibt noch die Unterlassungsklage. Diese Maßnahme kann genutzt werden, wenn das werbende Unternehmen oder die Werbeverteilfirma und ihre Verteiler sich bewusst und planmäßig über den ausdrücklichen Willen des Briefkasten-Inhabers hinwegsetzen.

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