Tiere

Den Hundesitter von der Steuer absetzen

  • Thomas Schneider/wid
  • In UNTERNEHMEN
  • 20. März 2017, 17:40 Uhr

Steuern sparen ist eine Art Volkssport, bei dem - um im Bild zu bleiben - die Regel 'Vorteil Hundebesitzer' gilt. Denn was viele Tierfreunde nicht wissen: Die Kosten für den Vierbeiner lassen sich zum Teil von der Steuer absetzen. Bis zu 4.000 Euro können Halter allein für eine professionelle Betreuung geltend machen.


Steuern sparen ist eine Art Volkssport, bei dem - um im Bild zu bleiben - die Regel "Vorteil Hundebesitzer" gilt. Denn was viele Tierfreunde nicht wissen: Die Kosten für den Vierbeiner lassen sich zum Teil von der Steuer absetzen. Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe hat gleich mehrere Steuerspar-Tipps für Hundefreunde parat.

Wer für die Versorgung, Betreuung oder Pflege einen Hunde-Sitter engagiert, kann allein dadurch bis zu 4.000 Euro jährlich für "professionelle Betreuung" geltend machen. Das Stichwort lautet hier "haushaltsnahe Dienstleistungen": Dabei handelt es sich um Tätigkeiten, die im Haushalt regelmäßig anfallen und normalerweise von einem Haushaltsmitglied erledigt werden könnten. 20 Prozent der jeweils anfallenden Anfahrts-, Arbeits- und Lohnkosten darf der Halter bei der Steuererklärung angeben.

Voraussetzung: Pflege und Betreuung des Tieres müssen hauptsächlich im Haushalt des Hundebesitzers angesiedelt sein. Sogar der Hundefriseur ist steuerlich absetzbar, wenn er die Schere denn in der Wohnung des Halters schwingt. Wie bei allen haushaltsnahen Dienstleistungen sind für das Finanzamt zwei Nachweise wichtig: die Rechnung des jeweiligen Dienstleisters sowie der Überweisungsbeleg, der beweist, dass die Rechnung beglichen wurde. Barzahlungen werden nicht anerkannt.

Ebenfalls anrechenbar ist die Hundehalter-Haftpflicht. Steuerzahler können die entsprechenden Beiträge in der Regel als Sonderausgabe in der Steuererklärung angeben. Das ist laut der Lohnsteuerhilfe allerdings nur sinnvoll, wenn der zulässige Höchstbetrag noch nicht ausgeschöpft ist. Für andere Tierversicherungen - wie zum Beispiel Versicherungen gegen Krankheit - gilt der Steuervorteil allerdings nicht.

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