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Ratgeber: Mietwagenbuchung im Urlaub

  • ampnet
  • In MOTOR
  • 24. März 2017, 14:50 Uhr

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Mit den osterferien beginnt die erste große Reisewelle des Jahres. Ziel sind vor allem wärmere Gefilde. Um vor Ort mobil zu sein, nehmen viele Urlauber ein Mietfahrzeug. Die rechtzeitige Suche hilft, die Reisekasse zu schonen. Bequem und praktisch von Zuhause aus können Internetportale einen Überblick geben. Im besten Fall lassen sich mit wenigen Eingaben Schnäppchen finden. Außerdem sorgt eine rechtzeitige Buchung auch dafür, dass die gewünschte Fahrzeugkategorie am Urlaubsort noch verfügbar ist.

Der Automobliclub von Deutschland (AvD) empfiehlt, über ein deutsches Portal buchen. Bei den Angeboten auf solchen Seiten, die an deutsche Kunden gerichtet sind, gilt dann für den Mietvertrag deutsches Recht. Schließt man dagegen am Urlaubsort den Vertrag, gilt das ausländische Recht und auch rechtliche Streitigkeiten müssen dann dort ausgetragen werden.

Ratsam ist es, sich bei der Auswahl auf die eigenen Bedürfnisse zu konzentrieren. Dazu gehört die Kategorie, wie etwa Kleinwagen oder Kombi, sowie ein eingebautes Navigationsgerät oder auch ein Kindersitz. Solches Zubehör muss gesondert gebucht werden und erhöht den Gesamtpreis. Der AvD rät bei Kilometerbegrenzungen zu Vorsicht: Wird mehr gefahren als festgelegt, verteuert sich die Miete überproportional. Besser ist es, eine Auto ohne Begrenzung anzumieten.

Der Mietdauer und dem angebotenen Versicherungsschutz sollte man besondere Aufmerksamkeit widmen. Gerade Versicherungsleistungen sind nicht automatisch im Grundpreis enthalten und erhöhen den Gesamtpreis. Nur die Haftpflicht für das Kfz ist immer vorhanden. Darüber hinaus kann der Mieter Diebstahl- und Vollkaskoschutz in verschiedenen Varianten und Modulen wählen. Der AvD rät hierzu, denn sonst müssen Schäden während der Mietzeit, die kein anderer verursacht hat, selbst bezahlt werden.

Doch auch hier gilt es, wachsam zu sein. ,,Vollkaskoschutz deckt bei einigen Verträgen nicht alle Schäden automatisch ab", erläutert AvD-Pressesprecher Herbert Engelmohr. ,,Ausgeschlossen sein können beschädigte Reifen, Scheiben oder Unterboden. Auch bei einem Trip abseits befestigter Wege haftet der Mieter. Klauseln schließen häufig ein Befahren von nicht befestigten Straßen aus. Ein Versicherungsschutz ist dann ausgeschlossen." Nach einem Unfall oder Schaden muss man dann mit Zuzahlungen rechnen.

Unbedingt sollten Mietpreise ohne Selbstbehalt verglichen werden. Häufig bewegen diese sich in einem noch vertretbaren Rahmen. Auch auf eine verlangte Kaution wirkt sich ein Angebot ohne Selbstbehalt aus. Die Bezahlung mit Kreditkarte ist mittlerweile Standard. Die Karte wird mit einem Betrag zur Sicherung eventueller Schäden belastet. Bei Angeboten ohne Selbstbeteiligung eines Anbieters in Deutschland erstattet dieser im Schadenfall häufig eine einbehaltene Kaution. (ampnet/jri)

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