Gebrauchtwagen

Augen auf beim Motorrad-Kauf

  • Mirko Stepan
  • In NEUHEITEN
  • 27. März 2017, 16:34 Uhr

Die ersten wärmeren Frühlingstemperaturen haben zahlreiche Motorradfahrer mit ihren Maschinen auf die Straße gelockt. Wer vom Zweirad-Fieber infiziert ist und sich zum Saisonbeginn ein gebrauchtes Motorrad zulegen möchte, sollte einige Dinge beachten.


Die ersten wärmeren Frühlingstemperaturen haben zahlreiche Motorradfahrer mit ihren Maschinen auf die Straße gelockt. Wer vom Zweirad-Fieber infiziert ist und sich zum Saisonbeginn ein gebrauchtes Motorrad zulegen möchte, sollte einige Dinge beachten.

Wer ein Auge auf eine Maschine aus zweiter Hand oder mit mehreren Vorbesitzern geworfen hat, sollte diese vor dem Kauf unbedingt auf Rost an der Auspuffanlage, den Schweißnähten des Rahmens oder im Tank untersuchen, rät der Autoclub ADAC. Auch ein Licht-Check ist empfehlenswert.

Ebenfalls zu prüfen: Der Zustand der Bremsanlage. Bei Riefen oder eingelaufenen Scheiben mit sichtbaren Absätzen an den inneren und äußeren Scheibenrändern müssen die Scheiben wahrscheinlich ausgewechselt werden. Schleifgeräusche beim gleichmäßigen Drehen des Vorderrads können auf einen seitlichen Schlag der Scheibe hinweisen. Bremsbeläge sollten mindestens drei Millimeter dick sein.

Öl an Motor, Vorderradgabel oder Federbein sind Zeichen für Undichtigkeiten und eventuell ausstehende Reparaturen. Schleifspuren an Lenkerenden, Schalldämpfern oder Verkleidungsteilen deuten auf einen Sturz hin.

Fahrgestellnummer und Reifengröße müssen den Angaben in den Papieren entsprechen. Gibt es für das Modell eine Reifenbindung, ist eine Freigabe des Fahrzeug- oder Reifenherstellers erforderlich. Bei einem auffälligen Höhen- oder Seitenschlag der Räder sollte man auf den Kauf verzichten, teilt der ADAC mit. Wichtig: Die Telegabel darf kein Spiel aufweisen, sich also bei entlastetem Vorderrad nicht nach vorne oder hinten bewegen lassen. Dreht man die Gabel von Anschlag zu Anschlag, muss die Lenkung auch bei kleinsten Drehungen leicht und gleichmäßig zu bewegen sein.

Ist nicht die Hersteller-Auspuffanlage montiert, muss das Zubehör-Teil den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Sonst droht beim TÜV oder einer Verkehrskontrolle Ärger. Dann erlischt die Betriebserlaubnis und es droht ein Bußgeld von 90 Euro.

Vor der Probefahrt muss laut ADAC außerdem überprüft werden, ob die Maschine gut anspringt, das Bike gleichmäßig beschleunigt und die Bremsen nicht quietschen oder rubbeln. Blauer Rauch aus dem Auspuff deutet auf erhöhten Motorverschleiß hin. Zieht das Motorrad stark in eine Richtung, können Gabel oder Rahmen verzogen sein. Dann heißt es: Finger weg von diesem Zweirad.

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