Energie

Label-Pflicht für Holzheizungen

  • Steve Schmit
  • In UNTERNEHMEN
  • 30. März 2017, 16:38 Uhr

Eine neue Verordnung zur Kennzeichnung von Festbrennstoffkesseln wie Holzpellet-, Hackschnitzel und Scheitholzkesseln tritt ab dem 1. April 2017 in Kraft. Verbraucher sollen so leichter erkennen, welchen Energieverbrauch sie in etwa zu erwarten haben.


Eine neue Verordnung zur Kennzeichnung von Festbrennstoffkesseln wie Holzpellet-, Hackschnitzel und Scheitholzkesseln tritt ab dem 1. April 2017 in Kraft. Verbraucher sollen so leichter erkennen, welchen Energieverbrauch sie in etwa zu erwarten haben.

Das Label kennen Verbraucher bereits von Elektrogeräten und reicht von der Klasse A++ bis G. "Die meisten Holzpelletkessel kommen vermutlich in die Klasse A+. Ist es ein Brennwertkessel, kann auch A++ erreicht werden. So genannte Verbundanlagen - kombiniert mit einer Solaranlage - erreichen jeweils die nächstbessere Klasse", erklärt Marlies Hopf, Energieexpertin der Verbraucherzentrale Brandenburg.

"Die Heizung muss zum Gebäude und den Bewohnern passen. Und auch der effizienteste Heizkessel kann nicht sparsam arbeiten, wenn Rohrsystem oder Regelung nicht in Ordnung sind", gibt die Expertin zu bedenken. Damit ist gemeint, dass die Kennzeichnung nicht pauschal gewertet werden kann, sondern auch die äußeren Umstände einen Einfluss auf die letztendlichen Kosten haben.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale steht für weitere Fragen zum Thema online unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de und telefonisch (0800-809802400) bereit. (vm/en-wid)

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