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Vermögenswirksame Leistungen: Schon in der Ausbildung vorsorgen

  • Thomas Schneider/wid
  • In UNTERNEHMEN
  • 18. August 2017, 11:55 Uhr

Azubis haben meist andere Prioritäten als vom häufig eher schmalen Budget auch noch etwas zur Seite zu legen. Das aber kann sich schon bei sehr geringen Beträgen durchaus lohnen. Einer der Gründe sind die sogenannten 'vermögenswirksamen Leistungen' - ein Geldgeschenk, das Sparer vom Arbeitgeber und vom Staat erhalten. Und darauf haben Arbeitnehmer bereits in der Ausbildung häufig Anspruch.


Azubis haben meist andere Prioritäten als vom häufig eher schmalen Budget auch noch etwas zur Seite zu legen. Das aber kann sich schon bei sehr geringen Beträgen durchaus lohnen. Einer der Gründe sind die sogenannten "vermögenswirksamen Leistungen" - ein Geldgeschenk, das Sparer vom Arbeitgeber und vom Staat erhalten, erklären Experten der ARAG-Versicherung. Und darauf haben Arbeitnehmer bereits in der Ausbildung häufig Anspruch.

Ob dieser besteht, kann in Tarifverträgen geregelt sein, die die Arbeitgeberverbände mit den Gewerkschaften für ganze Branchen abschließen. Informationen dazu bekommt der Azubi im Personalbüro oder in kleinen Betrieben direkt beim Ausbilder. Der Betrag liegt derzeit zwischen rund sechs Euro und 40 Euro monatlich. Arbeitgeber können sich aber auch in Betriebsvereinbarungen oder in Arbeitsverträgen zur Zahlung vermögenswirksamer Leistungen verpflichten. Die vermögenswirksamen Leistungen gehören rechtlich zum Einkommen, müssen also versteuert werden.

Und wie funktioniert diese Förderung genau? "Besteht ein Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen, schließt der Azubi einen Sparvertrag ab und gibt dem Arbeitgeber eine Kopie davon", erklären die Experten. Mögliche Varianten sind ein Sparplan bei einer Bank, ein Bausparvertrag, Aktienfonds oder Baukredite. Auch die Kombination mit einer Riesterrente ist möglich.

Der Arbeitnehmer kann den Betrag aufstocken und den Sparbetrag dadurch individuell erhöhen. Der Arbeitgeber überweist dann monatlich direkt den vereinbarten Betrag an das Geldinstitut, mit dem der Sparvertrag besteht. Laut ARAG wird in der Regel sechs Jahre lang einbezahlt, im siebten Jahr ruht der Vertrag und danach ist das angesparte Geld inklusive der vom Staat gewährten Zulagen verfügbar.

Unter Umständen erhält der Azubi darüber sogar noch eine staatliche Förderung im Rahmen der sogenannten "Arbeitnehmer-Sparzulage" - und zwar bei Bausparverträgen, Aktienfonds und Mitarbeiterbeteiligungen. Dabei dürfen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Eine zeitige Vorsorge schon in jungen Jahren lohnt sich also auf jeden Fall.

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