Unternehmen

BGH-Urteil: Stromkunden dürfen jetzt bei jeder Vertragsänderung kündigen

  • Thomas Schneider
  • In UNTERNEHMEN
  • 22. August 2017, 14:01 Uhr

Der Bundesgerichtshof hat mit einem aktuellen Urteil aus dem Juli 2017 das fristlose Sonderkündigungsrecht bei Stromverträgen ausgeweitet. Bisher galt: Ändert sich der Tarif aufgrund von Steuern, Abgaben, Umlagen oder Netzentgelte, war das Sonderkündigungsrecht außer Kraft gesetzt. Damit ist jetzt Schluss.


Der Bundesgerichtshof hat mit einem aktuellen Urteil aus dem Juli 2017 (BGH, Az.: VIII ZR 163/16) das fristlose Sonderkündigungsrecht bei Stromverträgen ausgeweitet. Bisher galt: Ändert sich der Tarif aufgrund von Steuern, Abgaben, Umlagen oder Netzentgelte - diese machen 80 Prozent des Strompreises aus -, war das Sonderkündigungsrecht außer Kraft gesetzt. Damit ist jetzt Schluss. Nach Ansicht der Richter ist es unerheblich, woraus sich eine Preissteigerung ergibt. Der Verbraucher müsse sich auf den im Vertrag genannten Arbeitspreis, in dem ausdrücklich auch Steuern, Abgaben und Umlagen enthalten sind, verlassen können. ARAG-Experten raten Verbrauchern zu einem genauen Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), denn dieser kann sich lohnen: Wer ältere Verträge besitzt, der diese nicht mehr zulässige Ausschlussklausel enthält, kann den Preiserhöhungen der vergangenen drei Jahre rückwirkend widersprechen. (vm/en-wid)

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