Verbraucher

Urheberrechtsverstöße: Vorsicht bei Kurzzeit-Untermietern

  • Thomas Schneider/wid
  • In UNTERNEHMEN
  • 23. August 2017, 15:03 Uhr

In die Ferien fliegen und parallel mit der eigenen Wohnung ein paar Euro verdienen: Das tun in Deutschland immer mehr Menschen und bieten Immobilen über Wohnungsvermittlungs-Plattformen zur Kurzzeit-Miete an - inklusive Internet-Zugang. Fremden Zugriff auf den Anschluss zu gewähren, ist aber nicht ganz ungefährlich, warnen Verbraucherschützer.


In die Ferien fliegen und parallel mit der eigenen Wohnung ein paar Euro verdienen: Das tun in Deutschland immer mehr Menschen und bieten Immobilen über Wohnungsvermittlungs-Plattformen zur Kurzzeit-Miete an - inklusive Internet-Zugang. Fremden Zugriff auf den Anschluss zu gewähren, ist aber nicht ganz ungefährlich, warnen Verbraucherschützer. So melden sich zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale Bayern vermehrt Menschen, die als Anschluss-Inhaber einige Wochen nach der Untervermietung eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung erhielten. Verursacht hat diese der Kurzzeitmieter.

Und das muss nicht einmal mit böser Absicht geschehen sein: "Vielen ist die Problematik gar nicht bewusst, da in anderen Ländern diese Rechtsverletzungen in der Praxis oft nicht verfolgt werden", sagt Julia Berger, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. Das aber hilft den Vermietern im Zweifel wenig. Oft ist ihnen unbekannt, dass die finanziellen Schäden, die in der Abmahnung geltend gemacht werden, meist nicht von der Vermittlungsplattform übernommen werden. Auch eine Rechtschutzversicherung deckt diese Fälle laut der Verbraucherzentrale in der Regel nicht ab, sodass der Vermieter auf möglichen Anwaltskosten sitzen bleiben würde.

Wie also sollten Verbraucher sich verhalten, die eine Überlassung ihrer vier Wände in Betracht ziehen? "Insbesondere wer an Gäste aus dem Ausland vermietet, sollte diese von vornherein darauf hinweisen, dass in Deutschland über das Internet keine illegalen Dinge geladen werden dürfen", sagt Julia Berger. Die Expertin empfiehlt, diese Belehrung bereits im Angebot auf der Wohnungsvermittlungs-Plattform einzubinden.

Kommt es dennoch zu Problemen, sollten Betroffene die Abmahnung ernst nehmen und sich beraten lassen. Nicht selten könnten die Abmahnungen erfolgreich abgewehrt werden. Die Verbraucherzentrale Bayern bietet zum Thema Urheberrecht eine Online-Beratung unter www.verbraucherzentrale-bayern.de an.

STARTSEITE