Recht

Höhere Miete nach der Modernisierung

  • Steve Schmit/wid
  • In UNTERNEHMEN
  • 19. Oktober 2017, 14:40 Uhr

Zuhause ist es am Schönsten. Wer zur Miete wohnt, freut sich dann vielleicht über eine Wohnungsmodernisierung. Die Freude bekommt aber schnell einen Dämpfer, wenn Vermieter deswegen eine Mieterhöhung ansetzt.


Zuhause ist es am Schönsten. Wer zur Miete wohnt, freut sich dann vielleicht über eine Wohnungsmodernisierung. Die Freude bekommt aber schnell einen Dämpfer, wenn Vermieter deswegen eine Mieterhöhung ansetzt. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) ist er aber durchaus dazu berechtigt, bei einer Modernisierung die Jahresmiete um bis zu 11 Prozent der für die betreffende Wohnung aufgewendeten Kosten zu erhöhen. ARAG-Rechtsexperten erklären, dass der Mieter spätestens drei Monate vor Beginn der Arbeiten schriftlich über die beabsichtigten Maßnahmen, deren Beginn und voraussichtliche Dauer informiert werden muss. Dazu gehört auch eine Information zu der zu erwartenden Mieterhöhung.

Dem Mieter steht in dem Fall ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, das er bis zum Ende des Monats, der auf die Mitteilung folgt, ausüben kann. In einem Streitfall hatte ein Vermieter geplant, in seiner Immobilie einen Fahrstuhl einzubauen. Eine Mieterin widersprach der Ankündigung, die der Mieter dann zurückzog. Nachdem er später dennoch einen Fahrstuhl einbauen ließ, folgte auch eine Mieterhöhung. Der Fall landete vor dem Bundesgerichtshof, wo die Richter letztlich entschieden, dass die Mieterin die Erhöhung nicht anfechten konnte. Der Vermieter durfte demnach die Modernisierungskosten auf die Miete umlegen, allerdings mit der Auflage, dass die Erhöhung erst sechs Monate später wirksam wird.

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