Unternehmen

Befristete Arbeitsverträge sind oft rechtswidrig

  • Lars Wallerang/wid
  • In UNTERNEHMEN
  • 16. November 2017, 15:37 Uhr

Viele Arbeitsverträge in Deutschland sind befristet. Befristungen mit Sachgrund gehen meist konform mit dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Doch bei Ketten-Befristungen kann ein rechtswidriger Missbrauch vorliegen.


Viele Arbeitsverträge in Deutschland sind befristet. Befristungen mit Sachgrund gehen meist konform mit dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Doch bei Ketten-Befristungen kann ein rechtswidriger Missbrauch vorliegen. Sie sind für Mitarbeiter oft zermürbend. Hierzu gibt es auch Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (BAG).

Fallbeispiel: Eine Justizangestellte war von 1996 bis 2007 im Rahmen von insgesamt 13 befristeten Arbeitsverträgen beim Amtsgericht Köln tätig. Die Verträge wurden befristet geschlossen, weil sie in Elternzeit, Erziehungsurlaub oder im Sonderurlaub befindliche Justizangestellte vertrat. Nach Auslaufen des letzten Vertrages wurde ihr keine weitere Beschäftigung angeboten. Daraufhin klagte sie auf Feststellung, dass ihr letzter Arbeitsvertrag als unbefristet geschlossen galt. Vor dem BAG erzielte sie einen Erfolg.

Universitäten genießen allerdings ein Sonderrecht und dürfen großzügiger befristen, erklären Experten des Versicherers ARAG. 2014 hatte ein Mitarbeiter der Uni Gießen vor dem Arbeitsgericht geklagt, weil er über zehn Jahre befristete Verträge bekommen hatte. Das Arbeitsgericht Gießen gab ihm zunächst recht: In dem Rechtsstreit hatte der Diplom-Mathematiker, der seit 2002 in 16 befristeten Verträgen an der Universität Gießen arbeitet, gegen das Land Hessen geklagt. Der Mathematiker hat sich aber trotzdem zu früh gefreut. Der erstinstanzlichen Einschätzung folgte das Landesarbeitsgericht (LAG) nämlich nicht. Es hat die Klage des 48-Jährigen abgewiesen und änderte damit die frühere Entscheidung. Eine Revision wurde nach Angaben einer Gerichtssprecherin nicht zugelassen.

STARTSEITE