Urteile

Riester-Verträge dürfen nicht gepfändet werden

  • Steve Schmit/wid
  • In UNTERNEHMEN
  • 24. November 2017, 16:05 Uhr

Ein aktueller Beschluss des Bundesgerichtshofs besagt, dass Riester-Verträge im Falle einer Privatinsolvenz nicht gepfändet werden dürfen.


Ein aktueller Beschluss des Bundesgerichtshofs besagt, dass Riester-Verträge im Falle einer Privatinsolvenz nicht gepfändet werden dürfen (AZ.: XI ZR 21/17). Als Begründung führen die Richter an, dass die staatlich geförderten Verträge nicht zum verwertbaren Vermögen gehören. "Damit stärkt der BGH den Riester-Vertrag als Produkt zur Altersvorsorge und gibt den Sparern zusätzliche Planungssicherheit", sagt Werner Schäfer, Vorstandsvorsitzender der LBS Ostdeutsche Landesbausparkasse AG.

Mit der Anhebung der Riester-Grundförderung von 154 auf 175 Euro ab Januar 2018 hat der Gesetzgeber zudem die Bedingungen für die Sparer noch einmal verbessert, ergänzt der LBS-Experte. Er weist auf die Kinderzuschüsse von bis zu 300 Euro pro Jahr und Kind hin, die eben für Familien besonders attraktiv sein könnten. "All dies und die Ausweitung der Versorgungslücken im Alter durch die Nullzinspolitik sind beste Argumente für das selbstgenutzte Wohneigentum", kommentiert Schäfer.

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