Recht

Eintrittskarten zum Fest: Vorsicht vor Betrug

  • Steve Schmit/wid
  • In UNTERNEHMEN
  • 5. Dezember 2017, 15:04 Uhr

Tickets fürs Theater, Kino oder zu Konzerten sind zu Weihnachten beliebte und begehrte Geschenke. Verbraucher sollten aber beim Kauf drauf achten, keinen Betrügern auf den Leim zu gehen.


Tickets fürs Theater, Kino oder zu Konzerten sind zu Weihnachten beliebte und begehrte Geschenke. Verbraucher sollten aber beim Kauf drauf achten, keinen Betrügern auf den Leim zu gehen. Besonders wenn die Veranstaltung heiß begehrt ist und der Käufer versucht, über privaten Verkauf wie Auktionsportale oder soziale Netzwerke noch schnell eine Karte zu ergattern, tauchen Fälschungen auf.

Rein theoretisch besteht zwar durchaus Recht auf Schadensersatz. Die Chance, die Betrüger zu fassen, ist jedoch gering, wissen Rechtsexperten des Versicherers ARAG. Einige Veranstalter entscheiden sich auch dafür, den Vertrieb ihrer Karten auf autorisierte Händler zu beschränken. Das heißt, dass der private Weiterverkauf oder auch der bewusste Kauf mehrerer Tickets mit der Absicht auf Weiterverkauf nicht gestattet sind.

Wer eine legal erworbene Eintrittskarte besitzt, sich aber kurzfristig gegen den Besuch der Veranstaltung entscheidet, hat pauschal kein Recht auf die Rückerstattung des Kaufpreises. Die ARAG-Experten erklären, dass die Bedingungen für gewöhnlich im Kaufvertrag beziehungsweise in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt sind. In einigen Fällen gestattet der Verkäufer ein Rücktrittsrecht.

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