Unternehmen

Versicherung für gesellige Kollegen

  • Steve Schmit/wid
  • In UNTERNEHMEN
  • 11. Dezember 2017, 16:30 Uhr

Teamgeist ist oft Gold wert. Da ist es doppelt schön, wenn sich Arbeitskollegen auch nach Feierabend noch für gemeinsame Aktivitäten zusammenfinden. Doch wer trägt die Kosten, wenn beim Weihnachtsmarkt-Besuch jemand ausrutscht und sich verletzt?


Teamgeist ist oft Gold wert. Da ist es doppelt schön, wenn sich Arbeitskollegen auch nach Feierabend noch für gemeinsame Aktivitäten zusammenfinden. Doch wer trägt die Kosten, wenn beim Weihnachtsmarkt-Besuch jemand ausrutscht und sich verletzt?

Die gesetzliche Unfallversicherung kommt nur dann für Schäden auf, wenn der Ausflug eine offiziell betrieblich veranlasste Veranstaltung ist, erklären Experten der Deutschen Vermögensberatung AG (DVAG). Das heißt, dass der Chef oder ein Vertreter offiziell zur Veranstaltung einladen müssen. Der Versicherungsschutz gilt in solchen Fällen auch für eingeladene Mitarbeiter, die derzeit nicht aktiv arbeiten, zum Beispiel während der Elternzeit - nicht beim Unternehmen beschäftigte Gäste wie Ehepartner, Geschäftspartner oder ehemalige Mitarbeiter sind bei der Weihnachtsfeier nicht gesetzlich unfallversichert.

Der Schutz erlischt mit dem "offiziellen" Ende der Veranstaltung. Wenn also das Ende verkündet wurde oder wenn die deutliche Mehrheit der Teilnehmer bereits gegangen ist. Daran ändert auch nichts, dass der Chef selbst in kleiner Runde verbleibt. Versichert ist darüber hinaus auch nur jeweils der direkte Hin- und Rückweg zur Feier - Umwege oder Unfälle wegen erhöhtem Alkoholkonsum übernimmt die Versicherung nicht.

STARTSEITE