Verbraucher müssen sich 2018 beim Zahlungsverkehr mit einigen Änderungen vertraut machen. Eine davon ist für Käufer von besonderer Bedeutung: Händler dürfen keinen Aufpreis mehr berechnen, wenn Kunden mit gängigen Kreditkarten, der Bankkarte, per Überweisung oder Lastschrift bezahlen.
Verbraucher müssen sich 2018 beim Zahlungsverkehr mit einigen Änderungen vertraut machen. Eine davon ist für Käufer von besonderer Bedeutung: Händler dürfen keinen Aufpreis mehr berechnen, wenn Kunden mit gängigen Kreditkarten, der Bankkarte, per Überweisung oder Lastschrift bezahlen. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Transaktion im Geschäft oder online abgewickelt wird. Davon ausgenommen sind FirmenKreditkarten.
Einige große Händler haben bereits reagiert. Die Deutsche Bahn hat die Gebühren für Kreditkartenzahlung von 3 Euro schon zur Umstellung auf den WinterFahrplan Mitte Dezember 2017 abgeschafft, das KreuzfahrtUnternehmen Aida hat das TransaktionsEntgelt bei Zahlungen mit Kreditkarte gestrichen und die Lufthansa erhebt das Entgelt auch nicht mehr.