Ratgeber

Renten-Information kann missverstanden werden

  • Lars Wallerang/wid
  • In UNTERNEHMEN
  • 14. März 2018, 09:58 Uhr

Einmal pro Jahr verschickt die Deutsche Rentenversicherung Informationsbriefe. Adressaten sind gesetzlich Versicherte im Alter ab 27 Jahren, die mindestens fünf Jahre lang Beiträge gezahlt haben. Doch die in der Renten-Information ausgewiesenen Beträge können zu Missverständnissen führen.


Einmal pro Jahr verschickt die Deutsche Rentenversicherung Informationsbriefe, 31 Millionen an der Zahl. Adressaten sind gesetzlich Versicherte im Alter ab 27 Jahren, die mindestens fünf Jahre lang Beiträge gezahlt haben. Doch die in der Renten-Information ausgewiesenen Beträge können zu Missverständnissen führen. Experten erklären, wie die Angaben auf dem Infoblatt zu verstehen sind.

Auf der ersten Seite am rechten Rand stehen in einem Kästchen drei Beträge. Der erste nennt die aktuellen Rentenansprüche für den Fall der vollen Erwerbsminderung. Das heißt: Diese Rente bekäme man monatlich, wenn man jetzt aus gesundheitlichen Gründen erwerbsunfähig werden würde. Die zweite Zahl zeigt die Höhe der derzeitigen monatlichen Rente, die man nach Erreichen des Rentenalters ohne weitere Einzahlungen erhalten würde. Die dritte Zahl im Kästchen zeigt die tatsächliche Rente. Hier wird hochgerechnet, wie hoch der Rentenanspruch ist, wenn man weiterhin den gleichen Verdienst hätte wie bisher.

Steigt das Gehalt bis man in den wohlverdienten Ruhestand geht, steigt auch dieser Wert. Doch Vorsicht: Experten des Versicherungsunternehmens Arag weisen darauf hin, dass alle in der Renteninformation genannten Zahlen Bruttobeträge sind. Davon müssen also noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Steuern abgezogen werden.

Und es gibt weitere wichtige Angaben in der Renten-Information: Im ersten Absatz des Anschreibens steht fett gedruckt die Regelaltersgrenze. Das Datum verrät auf den Tag genau, ab wann man Rente bekommt. Im Absatz "Rentenanpassung" erfahren Versicherte, wie hoch ihre Rente bei einer angenommenen jährlichen Rentenanpassung von einem oder zwei Prozent sein würde. Ab dem 55. Lebensjahr bekommt jeder Versicherte automatisch alle drei Jahre eine ausführliche Rentenauskunft. Wem das zu spät ist, kann sie auf Antrag auch früher bekommen. Sie informiert über alle bereits gespeicherten rentenrechtlichen Zeiten des Versicherten, die bisher erworbenen Rentenansprüche sowie den frühestmöglichen und regulären Rentenbeginn.

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