Rente

Was Rentner verdienen dürfen

  • Ralf Loweg/wid
  • In UNTERNEHMEN
  • 16. April 2018, 13:03 Uhr

Die Angst vor der Alterarmut machen vielen Menschen schwer zu schaffen. Um überhaupt irgendwie über die Runden zu kommen, müssen sich viele Senioren zur gesetzliche Rente noch ein paar Euro dazuverdienen. Gerade bei Frauen reichen die monatlichen Bezüge oft nur für das Nötigste.


Die Angst vor der Alterarmut machen vielen Menschen schwer zu schaffen. Um überhaupt irgendwie über die Runden zu kommen, müssen sich viele Senioren zur gesetzliche Rente noch ein paar Euro dazuverdienen. Gerade bei Frauen reichen die monatlichen Bezüge oft nur für das Nötigste. Um sich auch mal größere Anschaffungen leisten zu können, gehen immer mehr Rentner einer Beschäftigung nach und bessern so das magere Altersruhegeld auf. Wichtig sind dabei die Hinzuverdienstgrenzen - je höher diese ausfallen, desto mehr Geld kann dem Rentner insgesamt zur Verfügung stehen. Die ARAG-Experten erklären, welche Regeln zu beachten sind.

Die gute Nachricht: Ja, es ist erlaubt, als Rentner einen Nebenjob zu haben. Mit Einführung der "Flexi-Rente" sind die festen Hinzuverdienstgrenzen entfallen. Stattdessen können Rentner vor Erreichen der Regelaltersgrenze 6.300 Euro pro Jahr anrechnungsfrei hinzuverdienen. Von dem darüber liegenden Verdienst werden 40 Prozent auf die Rente angerechnet.

Müssen für den Hinzuverdienst Steuern gezahlt werden? Wenn Sie mehr als 450 Euro im Monat hinzuverdienen, sind Sie sozialversicherungspflichtig und müssen Ihre zusätzlichen Einnahmen versteuern - vorausgesetzt, Ihre Rente und Ihr Nebenverdienst liegen insgesamt über dem steuerlichen Grundfreibetrag.

Sie haben die Regelaltersgrenze erreicht und beziehen nun eine Altersrente? Dann dürfen Sie grundsätzlich unbegrenzt zu Ihrer Rente hinzuverdienen. Ihre monatliche Rentenzahlung wird nicht beeinflusst. Sie sind auch nicht verpflichtet, Ihre Beschäftigung Ihrem Rentenversicherungsträger zu melden. Unter Umständen müssen Sie Ihre zusätzlichen Einnahmen aber versteuern.

Im Fall einer vorgezogenen Altersrente, beispielsweise der Rente mit 63, wird Ihnen die Rente bis zu einem jährlichen Hinzuverdienst von 6.300 Euro als Vollrente ausgezahlt, das heißt: Sie erhalten Ihre Rente in voller Höhe. Diese Grenze gilt in den alten und neuen Bundesländern gleichermaßen. Den Nebenjob und Ihren Verdienst müssen Sie Ihrem Rentenversicherungsträger melden. Erreichen Sie die Regelaltersgrenze, können Sie wiederum unbegrenzt hinzuverdienen.

Liegt Ihr Hinzuverdienst über der gesetzlich geregelten Hinzuverdienst-Grenze von 6.300 Euro im Jahr, wird etwas von Ihrer Rente abgezogen. Und zwar 40 Prozent des Betrages, der über 6.300 Euro hinausgeht. Ein Beispiel: Sie beziehen eine vorgezogene Altersrente von 900 Euro im Monat. Daneben verdienen Sie in Ihrem Job noch monatlich 1.400 Euro. Das ergibt einen Jahresverdienst von 16.800 Euro. Wird der Freibetrag von 6.300 Euro abgezogen, bleiben 10.500 Euro. Auf den Monat umgerechnet, sind das 875 Euro. 40 Prozent davon, also 350 Euro, werden auf Ihre Rente angerechnet. Sie erhalten deshalb nur noch eine monatliche (Teil-)Rente von 550 Euro ausbezahlt.

Kann unbegrenzt zur Rente hinzuverdient werden? Nein, denn für den sogenannten "Hinzuverdienst-Deckel" wird Ihr höchstes Einkommen aus den vergangenen 15 Kalenderjahren vor Beginn der Altersrente herangezogen. Gut zu wissen: Da die monatliche Bezugsgröße in der Rentenversicherung jährlich erhöht wird, kann sich auch der Hinzuverdienstdeckel entsprechend nach oben ändern, so ARAG-Experten.

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