Auto

Worauf's bei Fahrgemeinschaften ankommt

  • Rudolf Huber
  • In MOTOR
  • 20. April 2018, 10:25 Uhr

Wenn die richtigen Leute in einem Auto unterwegs sind, kann schon die Fahrt zur Arbeit zum entspannten Vergnügen werden. 'Fahrgemeinschaften' heißt das Zauberwort. Einige wichtige Punkte sollten aber dringend beachtet werden.


Wenn die richtigen Leute in einem Auto unterwegs sind, kann schon die Fahrt zur Arbeit zum entspannten Vergnügen werden. "Fahrgemeinschaften" heißt das Zauberwort. Wer gemeinsam unterwegs ist, spart zudem deutlich Kosten. Einige wichtige Punkte sollten aber dringend beachtet werden.

Denn es gibt auch Risiken. "Wenn mehrere Personen sich zusammenschließen, um in einem Kraftfahrzeug unter Teilung der Kosten eine gemeinsame Autofahrt anzutreten, entsteht dadurch rein rechtlich gesehen bereits eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts", erklären ARAG-Experten. Das bedeutet, dass es bereits durch eine mündliche Absprache Rechte und Pflichten gibt. Da geht es um Zuverlässigkeit, um Alternativen zu ausgefallenen Fahrten, sogar um die Erstattung von Kosten etwa für eine Taxi-Fahrt statt des Kollegen-Shuttles. Um Unmut oder Missverständnisse zu vermeiden, sollten alle Teilnehmer einer Fahrgemeinschaft die getroffenen Abmachungen schriftlich fixieren und durch Unterschrift bestätigen.

Wenn sich ein Unfall ereignet und dabei ein Mitfahrer verletzt wird, haften Fahrer oder Halter auch bei unentgeltlicher Mitnahme eines Fahrgastes, zumindest bei einem schuldhaft verursachten Schaden. Laut ARAG sind sogar Konstellationen denkbar, die nach den Versicherungsbedingungen vom Versicherungsschutz ausgenommen sind oder die im Versicherungsvertrag vereinbarte Deckungssumme übersteigen. Es sei daher zu empfehlen, für diese Fälle die Haftung so weit wie möglich einzuschränken beziehungsweise auszuschließen, raten Experten. Ein solcher Haftungsausschluss sollte aus Beweisgründen schriftlich fixiert und vom jeweiligen Mitfahrer unterschrieben werden.

Wird immer mit einem bestimmten Auto gefahren und sollen die Kosten dafür geteilt werden, dürfen die Anteile der Mitfahrer weder kostendeckend sein - der Fahrer muss für seinen Anteil selbst aufkommen -, noch darüber hinausgehen. Sonst müsste der Fahrer im Zweifelsfall sogar ein Gewerbe anmelden und sich einen Personenbeförderungsschein ausstellen lassen.

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