Verbraucher

Falsche Rechnungen: So wehrt man sich

  • Ralf Loweg/wid
  • In UNTERNEHMEN
  • 20. Juli 2018, 10:57 Uhr

Viele Verbraucher kennen das: Da flattert eine Rechnung ins Haus, mit der man ganz und gar nicht einverstanden ist. Eine Telefonrechnung mit Posten, die nicht der eigenen Nutzung entsprechen. Oder eine Mahnung von einer unbekannten Firma. Was ist in solchen Fällen zu tun?


Viele Verbraucher kennen das: Da flattert eine Rechnung ins Haus, mit der man ganz und gar nicht einverstanden ist. Eine Telefonrechnung mit Posten, die nicht der eigenen Nutzung entsprechen. Oder eine Mahnung von einer unbekannten Firma. Was ist in solchen Fällen zu tun?

Geht es etwa um Rechtsstreitigkeiten mit einem seriösen Unternehmen, mit dem eine Vertragsbeziehung besteht, sollte schnellstmöglich schriftlich auf die Forderung geantwortet werden, um den Fehler zu beheben. Allerdings ist es hierbei wichtig, die korrekt abgerechneten Entgelte zu bezahlen. Alles was darüber hinaus geht, sollten Verbraucher jedoch zurückhalten.

"Am besten teilen Betroffene dem Anbieter in einem Brief genau mit, welche Posten sie zurückweisen und warum sie nur einen Teil der Rechnung begleichen", sagt Alexander Kuch vom Onlinemagazin teltarif.de. Bei einem gerichtlichen Mahnbescheid ist schnelles Handeln gefragt, denn bereits zwei Wochen nach Eingang des Schreibens, können Gläubiger einen gerichtlichen Vollstreckungsbescheid beantragen. Nutzer sollten daher sofort schriftlich Widerspruch gegen die Forderung einlegen.

Anders sieht es bei Forderungen unseriöser Unternehmen aus. Mit den verschiedensten Methoden werden Verbraucher dazu gebracht, Geldbeträge zu überweisen, obwohl sie wissentlich keine Leistung bestellt oder einen Vertrag abgeschlossen haben. Wer in die Falle tappt und bedrohlich klingende Anwaltsschreiben oder Inkasso-Forderungen erhält, sollte weder bezahlen noch sicherheitshalber eine Kündigung des vermeintlichen Vertrags abschicken. Solche unseriösen Firmen belassen es zudem oft auch bei der Drohung und ziehen nicht vor Gericht.

Generell ist in allen Fällen die schriftliche Form per Brief oder als Einschreiben in der Regel erfolgversprechender als ein Hotline-Anruf oder eine E-Mail. Die Information landet so gleich an der richtigen Stelle und wird nicht über ein Call-Center umgeleitet. Kuch rät: "Alle schriftlichen Unterlagen sollten gut aufbewahrt werden, solange der Rechnungsstreit noch läuft. Im Falle eines Gerichtsverfahrens können diese Schreiben als Beweismaterial dienen."

Bestehen Gläubiger auf ihre Forderungen oder ist bereits ein gerichtlicher Mahnbescheid eingegangen, sollten sich Verbraucher an die örtliche Verbraucherzentrale wenden oder sich einen Rechtsanwalt nehmen. Wer eine Rechtschutzversicherung hat, muss diese vor dem Kontaktieren eines Anwalts einschalten.

STARTSEITE