Ratgeber

Betreiber von Fake-Shops meist nicht greifbar

  • Lars Wallerang/cid
  • In TECHNOLOGIE
  • 11. September 2018, 14:48 Uhr

Eine Recherche der Verbraucherzentrale Brandenburg enthüllt ein neues Ausmaß des Online-Betrugs. Die Verbraucherschützer fordern bessere Kontrollen bei der Domainregistrierung.


Eine Recherche der Verbraucherzentrale Brandenburg enthüllt ein neues Ausmaß des Online-Betrugs. Die Verbraucherschützer fordern bessere Kontrollen bei der Domainregistrierung. 4,4 Millionen Deutsche sind online bereits auf Schein-Läden hereingefallen.

Auf den ersten Blick sehen sie meist aus wie normale Online-Shops. Doch wer hier bestellt, erhält keine Ware und bekommt auch sein Geld nicht zurück. Wie eine repräsentative Umfrage von Internet-Nutzern in Deutschland ergab, haben viele Deutsche schon einmal bei einem Internetkauf weder die bezahlte Ware noch eine Rückerstattung des Kaufpreises erhalten. Weitere Recherchen der Verbraucherzentrale beleuchten das Ausmaß des Problems noch näher: Mithilfe einer einzigen automatisierten Suchanfrage bei Google konnte das Marktwächter-Team mehr als eine Million URLs identifizieren, über die Verbraucher auf Fake-Shops gelangen. Und das sei wohl nur die Spitze des Eisbergs.

Eine genauere Betrachtung der gefundenen URLs zeigt außerdem: Die Fake-Shop-Betreiber verwenden häufig abgemeldete Domains zum Beispiel von Privatpersonen oder Partei-Ortsverbänden. Die ursprünglichen Domain-Halter hätten dagegen kaum eine rechtliche Handhabe, sagen die Experten.

67 Prozent der Verbrauchermeldungen an die Verbraucherzentralen zu Fake-Shops betreffen ".de"-Domains. Diese Domains müssen über einen Registrar oder direkt bei der zentralen Registrierungsstelle DENIC angemeldet werden. Hierfür muss der Domaininhaber unter anderem seine persönlichen Daten hinterlegen. Das Problem: Die DENIC kontrolliert die eingegebenen Daten nicht. "Betrüger können ganz einfach Domains unter falschen Namen und Adressdaten anmelden und sind dadurch für die von Fake-Shops Betroffenen nicht greifbar", erklärt Dr. Kirsti Dautzenberg, Marktwächter-Teamleitern bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. "Eine Identitätsprüfung bei der Registrierung könnte das Aufkommen von Fake-Shops deutlich eindämmen."

Die Registry in Dänemark mache es vor. Hier lag der Anteil betrügerischer Web-Shops an allen dänischen Webseiten im November 2017 noch bei 6,7 Prozent. Nach Einführung einer verschärften Identitätsprüfung sank dieser Wert bis März 2018 auf ein Prozent.

Doch was tun? Wer schon Geld an einen Fake-Shop überwiesen hat, sollte umgehend seine Bank auffordern, die Zahlung rückgängig zu machen. Wenige Stunden nach einer Onlinebestellung ist dies meist noch möglich. Bei anderen Zahlungsarten wie dem Lastschriftverfahren kann die Zahlung noch bis zu acht Wochen nach Einzug rückgängig gemacht werden. Auch hierzu muss man sich an seine Bank wenden. Zusätzlich sollten Betroffene Strafanzeige bei der Polizei stellen.

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