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Teilzeit-Arbeit ist weiterhin Frauensache

  • Andreas Reiners/wid
  • In UNTERNEHMEN
  • 14. September 2018, 10:08 Uhr

Teilzeit ist immer noch Frauensache. Das geht aus einer Untersuchung des Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Tages der berufstätigen Eltern hervor. Demnach waren 2017 insgesamt 69 Prozent der erwerbstätigen Mütter mit minderjährigen Kindern in Deutschland in Teilzeit tätig, allerdings nur sechs Prozent der erwerbstätigen Väter.


Teilzeit ist immer noch Frauensache. Das geht aus einer Untersuchung des Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Tages der berufstätigen Eltern hervor. Demnach waren 2017 insgesamt 69 Prozent der erwerbstätigen Mütter mit minderjährigen Kindern in Deutschland in Teilzeit tätig, allerdings nur sechs Prozent der erwerbstätigen Väter. Die Familienform der Elternteile spielt dabei eine entscheidende Rolle. Denn der Anteil bei alleinerziehenden Müttern lag bei 58 Prozent. Leben Mütter in einer Partnerschaft, sind sie wesentlich häufiger teilzeitbeschäftigt, nämlich zu 71 Prozent. Im Vergleich dazu waren alleinerziehende Väter zu zwölf Prozent in Teilzeit tätig, in einer Partnerschaft lebende Väter zu sechs Prozent.

Auffällig ist auch das geografische Gefälle. Im Osten der Republik waren 2017 49 Prozent der Mütter mit minderjährigen Kindern in Teilzeit tätig, im Westen waren es 74 Prozent. Mütter in einer Partnerschaft arbeiteten im Westen zu 76 Prozent in Teilzeit, alleinerziehende Mütter wählten dieses Arbeitszeitmodell zu 61 Prozent. Im Osten arbeiteten Mütter, ob nun in einer Partnerschaft lebend oder als Alleinerziehende, zu 49 Prozent in Teilzeit. Bei Vätern in Ost (acht Prozent) und West (sechs Prozent) gibt es kaum Unterschiede, was die Teilzeitquoten betrifft.

Die Ergebnisse basieren auf dem Mikrozensus, für den jährlich ein Prozent der Haushalte befragt wird. Hierbei werden ausschließlich in einem gemeinsamen Haushalt lebende Personen einbezogen. Über den Haushalt hinaus bestehende familiäre Bindungen werden dabei nicht betrachtet. Teilzeitquoten werden für Personen im Alter von 15 bis 64 Jahren nach dem Konzept der realisierten Erwerbstätigkeit betrachtet, bei der Mütter und Väter in Mutterschutz beziehungsweise Elternzeit zu den Nichterwerbstätigen gezählt werden.

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