Arbeit

Finanzen und Steuern: Das ändert sich 2019

  • Ralf Loweg/wid
  • In UNTERNEHMEN
  • 23. Januar 2019, 16:57 Uhr

Viele Arbeitnehmer dürften 2019 mehr Geld im Portemonnaie haben. Auch wer keine Lohnerhöhung erhält, kann sich auf ein höheres Nettogehalt freuen. Das liegt an Neuerungen im Steuerrecht sowie Entlastungen bei der Kranken- und Arbeitslosenversicherung.


Viele Arbeitnehmer dürften 2019 mehr Geld im Portemonnaie haben. Auch wer keine Lohnerhöhung erhält, kann sich auf ein höheres Nettogehalt freuen. Das liegt an Neuerungen im Steuerrecht sowie Entlastungen bei der Kranken- und Arbeitslosenversicherung. So steigt der steuerfreie Grundfreibetrag von 9.000 Euro auf 9.168 Euro. Für Paare, die eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, gilt der doppelte Betrag.

Zudem wird der Tarifverlauf der Einkommensteuer an die Inflation angepasst: Die Eckwerte des Steuertarifs verschieben sich um 1,84 Prozent. "Wer eine Gehaltserhöhung bekommt, rutscht nicht mehr so schnell in einen höheren Steuersatz", erklärt Udo Reuß, Steuerexperte bei Finanztip.

Mit einer Entlastung dürfen Familien mit Kindern rechnen. So steigt das Kindergeld im Juli 2019 um zehn Euro pro Monat und Kind. Für das erste und zweite Kind gibt es dann jeweils 204 Euro, für das dritte 210 Euro und für jedes weitere Kind 235 Euro. Im Zuge der Kindergelderhöhung wird der Kinderfreibetrag von 4.788 Euro auf 4.980 Euro angehoben. Ein Elternpaar kommt insgesamt auf 7.620 Euro. "Vor allem gutverdienende Eltern profitieren von einem höheren Kinderfreibetrag", sagt Reuß. "Denn deren steuerliche Entlastung durch den Kinderfreibetrag ist in der Regel höher als das ausbezahlte Kindergeld."

Und noch etwas: Wer eine Steuererklärung für 2018 abgeben muss, für den endet die Frist am 31. Juli 2019. Zuvor galt immer der 31. Mai des Folgejahres. Und wer Mitglied in einem Lohnsteuerhilfeverein ist oder von einem Steuerberater unterstützt wird, hat mit der Abgabe der 2018er Steuererklärung sogar Zeit bis zum 2. März 2020.

STARTSEITE