Mobilfunk

Telefonieren ins EU-Ausland: Achtung Schock-Rechnung

  • Ralf Loweg/cid
  • In TECHNOLOGIE
  • 23. April 2019, 09:49 Uhr

Eigentlich soll die neue EU-Verordnung das Telefonieren in andere EU-Länder billiger machen. Doch oft entpuppen sich die Telefonate beispielsweise von Deutschland als Kostenfalle.


Eigentlich soll die neue EU-Verordnung das Telefonieren in andere EU-Länder billiger machen. Doch oft entpuppen sich die Telefonate beispielsweise von Deutschland als Kostenfalle. Denn das sogenannte Roam-like-at-Home-Prinzip findet in Fällen, in denen Nutzer aus einem deutschen in ein ausländisches Netz eines anderen EU-Mitgliedstaates anrufen, keine Anwendung.

Was sagen Experten dazu? "Um Schock-Rechnungen vorzubeugen, hat die Europäische Union eine Regulierung der Endkundenentgelte für Auslandsgespräche und SMS beschlossen", sagt Alexander Kuch vom Onlinemagazin teltarif.de.

Nach der neuen EU-Verordnung werden die Preise für Auslandstelefonate innerhalb der EU gedeckelt. Mit der Festlegung auf eine Preisobergrenze wird hohen Gebühren ein Riegel vorgeschoben und Verbraucher sollten in entsprechenden Fällen keine unverhältnismäßig hohen Rechnungen mehr erhalten.

Gebühren von bis zu 1,99 Euro pro Minute für ein Auslandsgespräch via Handy, wie sie laut Daten des Europäischen Verbraucherverbandes in Deutschland 2016 noch anfielen, sollten so der Vergangenheit angehören. "Ab 15. Mai 2019 dürfen regulierte Auslandsgespräche aus dem Heimatland nicht mehr als 19 Cent pro Minute und SMS in andere EU-Staaten nicht mehr als 6 Cent pro Kurzmitteilung kosten", erklärt Experte Kuch. Dies gelte auch unabhängig davon, ob aus dem Mobilfunknetz oder Festnetz angerufen wird.

Doch auch bei der neuen Regelung zu günstigeren Anrufen innerhalb der EU gibt es Ausnahmen. Vonseiten der Bundesnetzagentur heißt es, die festgelegten Preisobergrenzen dürfen bei Tarifen mit Minutenabrechnung nicht überschritten werden. Wer aber schon eine Flatrate für Auslandstelefonate hat, kann gegebenenfalls nicht auf die Einhaltung der Obergrenze hoffen, da nutzungsunabhängige, pauschal abgerechnete Tarife nicht der Regulierung unterworfen sind. Folglich könnten Mobilfunkanbieter neben den regulierten Tarifen für Auslandstelefonate ihren Kunden weiterhin alternative Optionen anbieten, die nicht der europäischen Verordnung unterliegen.

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