Wohnen

Hallo Nachbar: Wie viel Lärm darf's sein?

  • Ralf Loweg/wid
  • In UNTERNEHMEN
  • 22. Mai 2019, 10:55 Uhr

Der Streit unter Nachbarn ist in Deutschland weit verbreitet. Meist geht es um Lärmbelästigung. Doch welche Regeln und Ruhezeiten müssen eigentlich eingehalten werden? ARAG-Experten geben Auskunft.


Der Streit unter Nachbarn ist in Deutschland weit verbreitet. Meist geht es um Lärmbelästigung. Doch welche Regeln und Ruhezeiten müssen eigentlich eingehalten werden? ARAG-Experten geben Auskunft.

Wenn von den Bewohnern in der Nachbarwohnung oder im Nachbarhaus ständig Lärm ausgeht, leidet die Lebensqualität. Sie haben ein Recht darauf, nicht ständig mit Geräuschen belästigt zu werden. Wenn Sie sich gestört fühlen, versuchen Sie, eine Eskalation zu vermeiden und sprechen Sie den Verursacher bei einer ruhigen Gelegenheit an. Stößt Ihre Bitte um Rücksicht nicht auf Verständnis, sollten Sie sich juristische Hilfe holen.

Von Lärmbelästigung oder Ruhestörung ist laut Paragraph 117 Absatz 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) die Rede, wenn jemand ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.

Natürlich spielt auch das Umfeld eine Rolle. Ist Ihr Wohnumfeld besonders hellhörig, müssen Sie darauf Rücksicht nehmen und leiser sein. Als Maßstab gilt, dass tagsüber nicht mehr als 40 Dezibel und nachts nicht mehr als 30 Dezibel erlaubt sind. Entscheidend ist dabei allerdings nicht der Lärmpegel in den Räumen des Lärmverursachers, sondern in der Wohnung, in der er als störend empfunden wird.

Die Nachtruhe beginnt in der Regel um 22 Uhr und endet um 6 Uhr morgens. In Gegenden mit besonders schutzbedürftigen Bürgern sind die Regelungen strenger. Das gilt in der Nähe von Seniorenwohnheimen, Krankenhäusern und in Kurgegenden. Erkundigen Sie sich im Zweifel im Ordnungsamt Ihrer Stadtverwaltung nach den ortsüblichen Ruhezeiten. Einen Anspruch auf absolute Stille gibt es laut ARAG-Experten allerdings nicht.

Die Vorschriften zur Sonntagsruhe gelten für den ganzen Tag. Entscheidend sind die ortsüblichen Bestimmungen. Nicht erlaubt sind alle Tätigkeiten, die störend wirken, unabhängig davon, ob sie gewerblich oder privat sind.

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