Steuern

Grundsteuerreform: Kanzleramt fordert Änderungen

  • Ralf Loweg/wid
  • In UNTERNEHMEN
  • 19. Juni 2019, 13:34 Uhr

Das Bundeskanzleramt hat das Gesetzgebungsverfahren zur Grundsteuerreform kurzzeitig unterbrochen und das Bundesfinanzministerium angewiesen, den Gesetzentwurf nachzubessern.


Das Bundeskanzleramt hat das Gesetzgebungsverfahren zur Grundsteuerreform kurzzeitig unterbrochen und das Bundesfinanzministerium angewiesen, den Gesetzentwurf nachzubessern. Konkret geht es darum, in den Gesetzentwurf als Alternative ein sogenanntes Freigabegesetz hinein zu formulieren, das die Grundsteuer der Gesetzgebungskompetenz der Länder überlässt. Das erfuhr die WirtschaftsWoche aus Regierungskreisen.

Wörtlich heißt es demnach im nachgebesserten Gesetzentwurf, der der WirtschaftsWoche vorliegt: "Der Bundesgesetzgeber könnte bestimmen, dass das Grundsteuer- und Bewertungsrecht in vollem Umfang durch Landesrecht ersetzt werden kann (Artikel 125a Absatz 2 Satz 2 GG). Der Bundesgesetzgeber könnte das Grundsteuergesetz und die Bewertungsvorschriften für Zwecke der Grundsteuer aufheben, um den Ländern landesgesetzliche Regelung en zu ermöglichen."

Schon in wenigen Tagen soll sich der Finanzausschuss des Bundestages mit dem Gesetzentwurf befassen, anschließend ist die erste Lesung im Bundestag vorgesehen. Die Grundsteuerreform muss bis Ende 2019 verabschiedet werden, da sie sonst nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ersatzlos wegfällt und damit kommunale Steuereinnahmen von inzwischen fast 15 Milliarden Euro jährlich.

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