Gesundheit

Hygiene: Keine Gelnägel am Arbeitsplatz

  • Valeriia Lazareva/mp
  • In GESUNDHEIT
  • 14. August 2019, 09:39 Uhr

Kurz und natürlich ist gefragt: Künstliche Fingernägel können unter bestimmten Umständen künftig am Arbeitsplatz verboten sein. So berichtet die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) über einen Präzedenzfall im Zusammenhang mit einer Altenheim-Mitarbeiterin.


Kurz und natürlich ist gefragt: Künstliche Fingernägel können unter bestimmten Umständen künftig am Arbeitsplatz verboten sein. So berichtet die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) über einen Präzedenzfall im Zusammenhang mit einer Altenheim-Mitarbeiterin. Ihr Arbeitgeber hatte ihr verboten, während der Dienstzeit Gelnägel, künstliche Nägel oder lackierte Nägel zu tragen.

Das wollte sich die Frau nicht gefallen lassen - sie zog vor das Arbeitsgericht Aachen. Und das gab dem Arbeitgeber recht. Weil die Mitarbeiterin des Altenheims in Kontakt mit Nahrungsmitteln kommt, müssen ihre Fingernägel nach Ansicht der Richter kurz sein. Die Anweisung, wie die Mitarbeiterin ihre Nägel tragen müsse, gehöre zum Weisungsrecht des Arbeitgebers.

Das stehe zwar dem Recht auf freie Entfaltung der eigenen Persönlichkeit entgegen, doch das Gericht sieht die Sicherheit und Gesundheit der Altenheimbewohner, die unter einer besonderen Fürsorgepflicht stehen, als bedeutsamer an.

Der Aachener Präzedenzfall schafft möglicherweise eine Grundlage für Arbeitgeber auf dem Gebiet der Alten- und Krankenpflege. Denn eine strikte Regelung über Form, Größe und Farbe der Fingernägel am Arbeitsplatz gibt es aktuell nicht. Laut Robert-Koch-Institut können veränderte Fingernägel jedoch spröde und rissig sein. Deshalb können Mikroben und Infektionen leichter auf künstlichen oder lackierten Nägeln gedeihen und entstehen.

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