Gesundheit

Impfpflicht gegen Masern: Das sagen die Eltern

  • Ralf Loweg/mp
  • In GESUNDHEIT
  • 10. September 2019, 18:49 Uhr

Rund acht von zehn Eltern befürworten, dass Kinder gegen Masern geimpft werden müssen. Etwa vier von zehn Befragten erwarten zudem, dass diese Pflicht auf alle Impfungen ausgeweitet wird, die für den Nachwuchs empfohlen werden. Das sind Ergebnisse der aktuellen Studie 'Junge Familien 2019' der pronova BKK.


Rund acht von zehn Eltern befürworten, dass Kinder gegen Masern geimpft werden müssen. Etwa vier von zehn Befragten erwarten zudem, dass diese Pflicht auf alle Impfungen ausgeweitet wird, die für den Nachwuchs empfohlen werden. Das sind Ergebnisse der aktuellen Studie "Junge Familien 2019" der pronova BKK.

Demnach lehnen nur sieben Prozent jeglichen Impfzwang ab und sind der Ansicht, dass eine Entscheidung dafür oder dagegen einzig und allein im Verantwortungsbereich der Eltern liege. 18 Prozent sagen, sie könnten die Gründe der Impfgegner zumindest nachvollziehen. "Unsere Studie zeigt, dass das Thema zumindest unter Eltern weniger umstritten ist, als es die mediale Auseinandersetzung in den vergangenen Wochen und Monaten vermuten ließ", sagt Dr. Gerd Herold, Beratungsarzt der pronova BKK.

Das Bundeskabinett hat die Masern-Impfpflicht Mitte Juli 2019 verabschiedet. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass ab März 2020 Kinder nur dann in Kindergärten und Schulen aufgenommen werden dürfen, wenn sie gegen Masern geimpft sind. Die Impfpflicht gilt auch für Tagesmütter und das Personal in Schulen, Kitas, in der Medizin und in Gemeinschaftseinrichtungen.

Der Impfschutz muss laut Gesetzesentwurf bis spätestens 31. Juli 2021 nachgewiesen werden. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 2.500 Euro. Der Bundestag muss dem Gesetzentwurf noch zustimmen. Insbesondere von Impfgegnern wird das Gesetz strikt abgelehnt.

Laut Robert Koch-Institut (RKI) sind rund 93 Prozent der Schulanfänger wie empfohlen zwei Mal gegen Masern geimpft. Angestrebt wird eine Impfquote von 95 Prozent, damit die sogenannte Herdenimmunität gewährleistet ist. Das bedeutet, dass die hochansteckende Krankheit sich nicht weiter ausbreiten kann und auch Menschen geschützt sind, die nicht geimpft werden können - zum Beispiel Säuglinge, die für eine Masernschutzimpfung noch zu jung sind.

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