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Digitale Güter: Das sollten Sie wissen

  • Ralf Loweg/cid
  • In TECHNOLOGIE
  • 12. September 2019, 11:03 Uhr

Nicht nur materielle Güter können fehlerhaft oder defekt sein. Auch bei sogenannten digitalen Gütern treten immer wieder Mängel auf. Wird diese andere Art von Gütern reklamiert, herrschen oft Unsicherheiten, wie die Rechtslage einzuschätzen ist. Die Verbraucherzentrale Bayern klärt auf.


Nicht nur materielle Güter können fehlerhaft oder defekt sein. Auch bei sogenannten digitalen Gütern treten immer wieder Mängel auf. Wird diese andere Art von Gütern reklamiert, herrschen oft Unsicherheiten, wie die Rechtslage einzuschätzen ist. Die Verbraucherzentrale Bayern klärt auf.

Was sind digitale Güter? Unter digitalen Gütern versteht man meist digitale Inhalte, wie etwa Videos, Musik, E-Books, Online-Games oder auch digitalisierte Zeitungen und Zeitschriften. Es handelt sich also um sogenannte immaterielle, unkörperliche Gegenstände.

Digitale Geräte werden immer beliebter werden. Verbraucher nutzen digitale Inhalte auf verschiedene Weise: über PCs, Apps, Streaming- und Download-Dienste und über Endgeräte wie Smartphones, Tablets, Smart-TVs und auch Spielkonsolen.

Dass diese digitalen Güter nur virtueller Natur sind, ist vielen nicht bewusst. Die Güter gehören ihnen nicht in derselben Art und Weise, wie sie das aus der realen Welt kennen. Obwohl dafür bezahlt wird, erwirbt der Käufer meist kein Eigentum, sondern nur ein sogenanntes Nutzungsrecht. Ein wichtiger Unterschied besteht darin, dass das Nutzungsrecht nicht an andere Personen weitergeben werden darf. Auch kann es nicht verkauft oder vererbt werden.

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