Wohnen

Kein Schadensersatz für fleckigen Teppichboden

  • Rudolf Huber/wid
  • In UNTERNEHMEN
  • 16. September 2019, 13:39 Uhr

Einkerbungen im Laminat, Flecken auf dem Teppichboden - als das ein Vermieter nach dem Auszug bemerkte, forderte er von seinem Ex-Mieter Schadensersatz. Doch zwei Gerichtsinstanzen machten ihm jetzt einen Strich durch die Rechnung.


Einkerbungen im Laminat, Flecken auf dem Teppichboden - als das ein Vermieter nach dem Auszug bemerkte, forderte er von seinem Ex-Mieter Schadensersatz. Doch zwei Gerichtsinstanzen machten ihm jetzt einen Strich durch die Rechnung.

Das Amts- und das Landgericht Wiesbaden werteten die Spuren des 14-jährigen Mietverhältnisses wie der Beklagte als ganz normale Gebrauchsspuren ( Az. 93 C 2206/18 und Az. 3 S 31/19). Dass die Lebensdauer solcher Bodenbeläge "bei weit über 15 Jahren" lägen, wie es der Vermieter behauptet hatte, wiesen die Richter zurück. Sie sprachen von gewöhnlichen Abnutzungserscheinungen und nicht ersatzfähigen Schäden. Die wirtschaftliche Lebensdauer eines einfachen Laminatbodens betrage nicht mehr als die zur Diskussion stehenden 14 Jahre. Und selbst bei einem hochwertigen Teppichbodens werde eine durchschnittliche Lebensdauer von zehn Jahren angenommen.

Grundsätzlich gelten Instandhaltungsmaßnahmen an der Mietwohnung,die in einem Zeitraum von 14 Jahren naturgemäß anfallen, als nicht ersatzfähige Sowieso-Kosten, so die Richter weiter. Dazu gehöre etwa das Abschleifen, Grundieren und Lackieren einer Holztreppe, die Gebrauchsspuren aufweise.

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