Gesundheit

Jetzt kommt das digitale Versorgungsgesetz

  • Ralf Loweg/cid
  • In TECHNOLOGIE
  • 8. November 2019, 09:16 Uhr

Viele Menschen nutzen Apps zur Gesundheitsvorsorge. Künftig sollen sie die Kosten dafür nicht mehr selbst tragen, sondern von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet bekommen. Damit das auch funktioniert, hat der Bundestag jetzt ein Gesetz für mehr Digitalisierung im Gesundheitswesen beschlossen, das sogenannte Digitale-Versorgungs-Gesetz (DVG).


Viele Menschen nutzen Apps zur Gesundheitsvorsorge. Künftig sollen sie die Kosten dafür nicht mehr selbst tragen, sondern von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet bekommen. Damit das auch funktioniert, hat der Bundestag jetzt ein Gesetz für mehr Digitalisierung im Gesundheitswesen beschlossen, das sogenannte Digitale-Versorgungs-Gesetz (DVG).

Konkret soll das Verfahren so laufen: Nach einer Kontrolle durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf Datensicherheit, Datenschutz und Funktionalität bezahlen die Kassen für ein Jahr. In diesem Zeitraum müssen die Hersteller die Wirksamkeit ihrer App nachweisen und einen Preis mit dem GKV-Spitzenverband aushandeln. Von der Regelung profitieren nur gesetzlich Versicherte.

Patienten sollen Ärzte, die Online-Sprechstunden anbieten, künftig leichter finden. Darum dürfen die Mediziner auf ihrer Internetseite über solche Angebote informieren. Der Deutsche Ärztetag hatte 2018 den Weg für Telemedizin geebnet, indem er das Fernbehandlungsverbot lockerte. Zuvor durften Ärzte ihnen unbekannte Patienten nur persönlich beraten.

Die elektronische Übermittlung des Arztbriefes, der einen Befundbericht enthalten kann, soll künftig gefördert werden. Um einen Anreiz für die Anwendung der Online-Variante zu schaffen, sollen Faxe geringer vergütet werden. Sogenannte Telekonsilien, also Beratungen von Ärzten untereinander, werden in größerem Umfang ermöglicht und extra vergütet. Damit Patienten auch wirklich von der Neuregelung profitieren können, müssen sich Ärzte, Apotheken und Krankenhäuser an die Telematik-Infrastruktur anschließen.

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