Medikamente

Wirkstoffpflaster nicht zerschneiden

  • Rudolf Huber/mp
  • In GESUNDHEIT
  • 13. November 2019, 11:19 Uhr

Bei Wirkstoffpflastern gilt eine Grundregel: Sie dürfen nicht zerschnitten werden, weil sie sonst die Dosiergenauigkeit leidet oder komplett unterbunden wird - es kann zu einer unkontrollierten Wirkstoffabgabe kommen.


Bei Wirkstoffpflastern gilt eine Grundregel: Sie dürfen nicht zerschnitten werden, weil sie sonst die Dosiergenauigkeit leidet oder komplett unterbunden wird - es kann zu einer unkontrollierten Wirkstoffabgabe kommen.

Angebracht werden sollten die klebenden Arzneimittel auf intakter, unbehaarter Haut an Rücken, Bauch oder Oberarm. Vorher ist es ratsam, die jeweilige Stelle mit Wasser, aber ohne Seife zu reinigen. "Auch nicht eincremen oder rasieren", so Apotheker Dr. Philipp Saiko aus Wien im Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau". Der Grund: Cremes verschlechtern die Klebefähigkeit, eine Rasur kann Verletzungen verursachen, die die Wirkstoffaufnahme erhöhen. Seife und Kosmetika wiederum können die Haut reizen und gefährlich erhöhte Wirkstoffspiegel hervorrufen.

Außerdem sollten beklebte Stellen vor Wärmeeinwirkung etwa durch Sonneneinstrahlung, Wärmekissen oder die Sitzheizung im Auto geschützt werden. Saiko: "Sonst werden vermehrt Wirkstoffe freigesetzt, was bei starken Schmerzmitteln lebensgefährlich sein kann."

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