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Personalausweis, Reisepass, Geldschein – was darf fotokopiert werden?

  • Redaktion
  • In REISEN
  • 14. November 2019

Car-Sharing, WG-Bewerbung oder AirBnB – Gründe, persönliche Dokumente zu kopieren, gibt es viele. Bis vor wenigen Jahren war das jedoch nur unter ganz besonderen Umständen erlaubt, noch immer gelten Restriktionen, was kopiert werden darf. Vor allem Kopien des Personalausweises werden häufig verlangt, um sich selbst, das Alter oder die Meldeadresse zu identifizieren. Aber ist das überhaupt zulässig? Und wer darf eine Kopie des Ausweises verlangen?

Personalausweis darf kopiert werden

Noch bis Mitte 2017 war das Scannen und Fotografieren des Personalausweises grundsätzlich nicht erlaubt. Fotokopien waren unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Mittlerweile darf der Perso gescannt werden – allerdings nur mit Erlaubnis des Ausweisinhabers. Das heißt, entweder durch den Ausweisinhaber selbst oder durch eine Person, die ausdrücklich von ihm dazu berechtigt wurde. Zudem muss die Ablichtung eindeutig und dauerhaft als Kopie kenntlich gemacht werden. Am einfachsten geht das mit einer Schwarz-Weiß-Kopie. Das Vollverbot gibt es also nicht mehr – für Geldscheine beispielsweise gilt weiterhin ein generelles Kopierverbot.

Intelligente Kopierersoftware verhindert Gesetzesverstöße

Wer dennoch versucht, Geldscheine illegal zu kopieren, scheitert gelegentlich bereits an der Software: Manche Kopiergeräte erkennen und blockieren automatisch verbotene Dokumente, erklärt Druckdienstleister reproplan Frankfurt zum Thema Kopieren. Das äußert sich je nach Modell unterschiedlich: Manchmal wird das Dokument mit einem Stempel, zum Beispiel „Kopie“, oder durch stark veränderte Farben für Fälschungen unbrauchbar gemacht. Andere Kopierer täuschen sogar eine Fehlfunktion vor. Banknoten beispielsweise sind unter anderem durch die sogenannte EURion-Konstellation geschützt: Ein subtiles Muster von Ringen, das durch die Software erkannt werden kann.

Ausweiskopien dürfen verlangt werden

Das Verlangen von Ausweiskopien ist eine gängige Praxis – das war schon so, als die digitale Speicherung von Ausweiskopien generell verboten war. Aus Sicherheitsgründen verwenden unter anderem Sharing-Anbieter für Auto, Fahrrad und E-Roller mittlerweile diese Art der Verifizierung. Auch AirBnB nutzt diese Möglichkeit. Selbst Instagram fordert das Bild eines Ausweisdokuments – zumindest für die, die sich einen berüchtigten blauen Haken wünschen. Zwar sind diese Kopien seit knapp über zwei Jahren erlaubt. Dennoch bleibt es jedem selbst überlassen, ob er eine Kopie weitergeben möchte.

Datenschützer raten generell davon ab, den Ausweis zu kopieren – ist es unvermeidbar, sollten aber auf jeden Fall die wichtigsten Daten geschwärzt werden. Dazu gehören unbedingt die Ausweisnummer sowie die Signatur. Auch Geburtsort und Staatsangehörigkeit sollten unkenntlich gemacht werden. Es ist zwar unwahrscheinlich, dass Unternehmen die Dateien für böswillige Zwecke nutzen – jedoch sind die Kopien, einmal digital vorliegend, vor Hackerangriffen nicht geschützt. Aus demselben Grund sollte man Scans solcher Dokumente nicht dauerhaft auf dem eigenen Computer speichern. Besondere Vorsicht ist bei vermeintlichen Job- oder Wohnungsangeboten geboten, die zur Bewerbung einen Ausweis verlangen; hier gab es in der Vergangenheit bereits Betrugsfälle. Vermieter dürfen sich beim Vorzeigen des Ausweises übrigens auch nur bestimmte Dinge notieren: Darunter fallen Name und Geburtsdatum – Größe, Augenfarbe und Seriennummer gehören jedoch nicht dazu.

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