Gesundheit

Was Sie über Organspende wissen sollten

  • Ralf Loweg/mp
  • In GESUNDHEIT
  • 5. Februar 2020, 15:41 Uhr

Nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) erreichte die Zahl der Organspenden 2017 ihren tiefsten Stand seit 20 Jahren. Und um die Organspendebereitschaft weiter zu erhöhen, hat der Deutsche Bundestag im Januar 2020 einige Neuerungen beschlossen. Die ARAG-Experten fassen dazu die wichtigsten Informationen zusammen.


Nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) erreichte die Zahl der Organspenden 2017 ihren tiefsten Stand seit 20 Jahren. Und um die Organspendebereitschaft weiter zu erhöhen, hat der Deutsche Bundestag im Januar 2020 einige Neuerungen beschlossen. Die ARAG-Experten fassen dazu die wichtigsten Informationen zusammen.

Jedes Land legt in seiner Gesetzgebung die Regelung zur Organ- und Gewebespende selbst fest. In Deutschland gilt die sogenannte Entscheidungslösung. Dabei soll durch regelmäßige Information zum Thema Organspende eine bewusste Entscheidung zu Lebzeiten angeregt werden. Dazu erhalten alle Krankenversicherten, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, alle zwei Jahre Informationsmaterial und einen Organspendeausweis von ihrer Krankenkasse. Bei dieser Lösung bleibt es auch weiterhin.

In Deutschland ist streng geregelt, welche Organe und Gewebe gespendet werden dürfen. Nach Angaben der ARAG-Experten können nach dem Tod Nieren, Leber, Herz, Lunge, Bauchspeicheldrüse und Dünndarm gespendet werden, sowie die Haut, Hornhaut, Augen, Herzklappen und Teile der Blutgefäße, des Knochengewebes, des Knorpelgewebes und der Sehnen.

Die sogenannte Lebendspende, also die Organspende zu Lebzeiten, ist hierzulande streng geregelt und auf Nieren und Teile der Leber begrenzt. Zudem ist sie nur zulässig, wenn kein Organ eines verstorbenen Spenders zur Verfügung steht. Der Spender, wenn er von Ärzten als geeignet eingestuft wird, muss volljährig sein und der Entnahme ausdrücklich zugestimmt haben.

Wer sich einmal entschieden hat, seine Organe nach dem Tod zu spenden, kann diese Entscheidung jederzeit widerrufen, indem man einfach seinen Organspendeausweis vernichtet. Die ARAG-Experten raten jedoch, die geänderte Entscheidung in einem neuen Organspendeausweis zu dokumentieren und Angehörige oder eine Vertrauensperson darüber zu informieren.

Da Organspender nirgendwo zentral erfasst und registriert sind, sollten Spendewillige ihren Organspendeausweis nach Möglichkeit immer bei sich tragen, damit ihr letzter Wille auch umgesetzt werden kann. Wer nicht auf den Ausweis warten mag, den Krankenkassen alle zwei Jahre an ihre Kunden verschicken, bekommt ihn in Einwohnermeldeämtern, bei vielen Ärzten, in Krankenhäusern oder Apotheken.

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