Gesundheit

Wenn Angehörige Pflege brauchen

  • Ralf Loweg/mp
  • In GESUNDHEIT
  • 14. Februar 2020, 15:52 Uhr

Wer seinen Angehörigen oder eine nahestehende Person - wie etwa den Schwiegervater - selbst pflegt, kann jährlich eine Pauschale von 924 Euro von der Steuer absetzen. ARAG-Experten weisen jedoch auf bestimmte Voraussetzungen hin, die erfüllt sein müssen.


Wer seinen Angehörigen oder eine nahestehende Person - wie etwa den Schwiegervater - selbst pflegt, kann jährlich eine Pauschale von 924 Euro von der Steuer absetzen. ARAG-Experten weisen jedoch auf bestimmte Voraussetzungen hin, die erfüllt sein müssen: So muss ein Patient hilflos sein, also Pflegegrad 4 oder 5 haben, und in der eigenen Wohnung oder der Wohnung des Pflegebedürftigen betreut werden.

Die Pflegeperson muss unentgeltlich pflegen. Dabei wird auch das Pflegegeld aus einer Pflegeversicherung als Einnahme verstanden, die der Patient also nicht an die Pflegeperson weitergeben darf. Teilen sich Angehörige die Pflege, wird auch die Pauschale aufgeteilt. Werden mehrere Personen gepflegt, weil beispielsweise beide Elternteile pflegebedürftig sind, darf der Pflege-Pauschbetrag auch mehrfach beansprucht werden.

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