Gesundheit

So steht es um die Sterbehilfe

  • Ralf Loweg/mp
  • In GESUNDHEIT
  • 25. Februar 2020, 10:34 Uhr

Die Zustimmung der Deutschen zur Sterbehilfe durch Ärzte ist hoch: Immerhin 67 Prozent lehnen den geltenden Strafrechtsparagrafen 217 ab. Dieser sieht unter anderem Strafen von bis zu drei Jahren Haft vor, wenn Ärzte Patienten wiederholt bei der Selbsttötung helfen.


Die Zustimmung der Deutschen zur Sterbehilfe durch Ärzte ist hoch: Immerhin 67 Prozent lehnen den geltenden Strafrechtsparagrafen 217 ab. Dieser sieht unter anderem Strafen von bis zu drei Jahren Haft vor, wenn Ärzte Patienten wiederholt bei der Selbsttötung helfen.

Über diesen Paragrafen 217 StGB entscheidet jetzt das Bundesverfassungsgericht. Das 2015 vom Bundestag beschlossene und schon damals umstrittene Gesetz verbietet die sogenannte geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung. Vor allem Ärzten ist es danach untersagt, wiederholt schwerstkranken Patienten tödlich wirkende Medikamente zur Verfügung zu stellen.

Gegen den Strafrechtsparagrafen haben unter anderem Patienten, Ärzte und Sterbehilfeorganisationen geklagt. Er verletze das verfassungsmäßig garantierte Selbstbestimmungsrecht von Menschen, so das Kernargument der Kläger, heißt es.

Die Umfrage von Report Mainz ergab außerdem: 81 Prozent der Bevölkerung befürworten ausdrücklich, dass es Ärzten erlaubt sein sollte, Schwerstkranke beim Suizid zu unterstützen. Das ist eine Zunahme gegenüber einer früheren Befragung: 2012 hatten diese Frage nur 76 Prozent bejaht.

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