Führerschein

Mit der Pkw-Lizenz auf die 125er - aber sicher

  • Rudolf Huber
  • In MOTOR
  • 22. Mai 2020, 15:26 Uhr

Mit der Pkw-Lizenz (fast) direkt aufs Motorrad - eine Änderung der Führerschein-Bestimmungen macht es möglich. Aber natürlich steckt auch hier der Teufel im Detail. Denn einige Voraussetzungen müssen künftige Zweirad-Piloten schon erfüllen. Und auch das Thema Sicherheit spielt eine wichtige Rolle.

Mit der Pkw-Lizenz (fast) direkt aufs Motorrad - eine Änderung der Führerschein-Bestimmungen macht es möglich. Aber natürlich steckt auch hier der Teufel im Detail. Denn einige Voraussetzungen müssen künftige Zweirad-Piloten schon erfüllen. Und auch das Thema Sicherheit spielt eine wichtige Rolle.

Ab sofort dürfen auch Leichtkrafträder oder Motorroller bis 125 Kubikzentimeter Hubraum und mit bis zu 15 PS Leistung ohne Zusatzprüfung mit dem Führerschein B196 gesteuert werden. Nötig sind dafür lediglich eine Schulung mit mindestens vier theoretischen und fünf praktischen Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten plus fünf Jahre Vorbesitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B und ein Mindestalter von 25 Jahren.

"Das dürfte besonders die Freunde leistungsstärkerer Motorroller freuen, für deren Betrieb in Deutschland bislang eine Fahrberechtigung der Klasse A1 beziehungsweise der alten Klasse 1b gefordert wurde", heißt es beim Goslar Institut.

Mit der Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung will das Bundesverkehrsministerium nach eigener Aussage den Zugang zum Roller erleichtern - und dadurch eine Alternative zum Auto vor allem im innerstädtischen Verkehr fördern.

Experten warnen allerdings vor einem allzu sorglosen Umstieg auf diese Trend-Zweiräder. Denn um ein solches Gefährt (verkehrs-)sicher zu führen, werde dem Fahrer mehr abverlangt als hinter dem Steuer eines Pkw: angefangen vom Halten des Gleichgewichts bis hin zur Koordination ungewohnter Bewegungsabläufe. Deshalb sollten sich Fahranfänger ausreichend Zeit nehmen, sich mit den Eigenartenspeziell von Motorrollern vertraut zu machen.

Und: Der verwendete Schutzhelm muss seinem Namen gerecht werden, also vor möglichen schwerwiegenden Kopfverletzungen schützen. "Das können nämlich viele stylische Kopfbedeckungen für City-Flitzer nicht für sich in Anspruch nehmen", so das Goslar Institut. Zudem seien eine Zweirad-Schutzkleidung mit gut sitzenden Protektoren an den neuralgischen Stellen sowie Handschuhe unbedingt ratsam.

STARTSEITE