Recht

Wege aus der Überschuldung

  • Rudolf Huber/wid
  • In UNTERNEHMEN
  • 2. Oktober 2020, 12:13 Uhr

Schon nach spätestens drei Jahren sollen überschuldete Verbraucher, Selbstständige und Unternehmen die Chance auf einen wirtschaftlichen Neuanfang haben und der Insolvenz entkommen, so ein Gesetzesvorhaben der Bundesregierung.


Schon nach spätestens drei Jahren sollen überschuldete Verbraucher, Selbstständige und Unternehmen die Chance auf einen wirtschaftlichen Neuanfang haben und der Insolvenz entkommen, so ein Gesetzesvorhaben der Bundesregierung.

Hintergrund ist laut der ARAG Experten eine EU-Richtlinie, die in deutsches Recht umgesetzt werden muss. Danach soll keine Erfüllung einer so genannten Mindestbefriedigungsquote der Gläubiger mehr erforderlich sein. Das heißt: Schuldner müssen ihre Verbindlichkeiten nicht mehr in einer bestimmten Höhe tilgen.

Die kürzere Verfahrensdauer soll nach Angaben der Bundesregierung für alle Verfahren gelten, die ab 1. Oktober 2020 beantragt werden. Für Verbraucher gilt diese Regelung zunächst bis Ende Juni 2025. Nach wie vor haben Schuldner aber gewisse Pflichten, um eine Befreiung zu erlangen. Sie müssen zum Beispiel einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder sich um eine solche bemühen.

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