Tiere

Warnung vor dem Hunde - und dann?

  • Rudolf Huber/wid
  • In UNTERNEHMEN
  • 15. April 2021, 14:08 Uhr
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wid Groß-Gerau - Auch ein Warnschild befreit den Grundstücksbesitzer bei einem Hundebiss nicht von der Haftung. Activedia / Pixabay.com

'Hier wache ich': Schilder wie dieses zeigen, dass sich (möglicherweise) ein Hund frei auf dem Grundstück bewegt. Wenn das Tier einen Besucher beißt, kann der Verletzte trotzdem den Besitzer zur Verantwortung ziehen.


"Warnung vor dem Hunde" oder "Hier wache ich": Solche Schilder zeigen, dass sich (möglicherweise) ein Hund frei auf dem Grundstück bewegt. Wenn das Tier einen Besucher beißt, kann der Verletzte trotzdem den Besitzer zur Verantwortung ziehen. Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam.

Viele Hundebesitzer glauben, dass ein Warnschild sie von der Haftung befreit, wenn ihr Vierbeiner unerwünschte Besucher beißt. "Das ist falsch: Zusätzlich muss das Grundstück so geschützt sein, dass es niemand betreten kann", sagt Benny Barthelmann, Haftpflichtexperte bei der R+V Versicherung. Hundebesitzer haften sogar dann, wenn sich ihr Gartentor von außen nur durch Übergreifen öffnen lässt.

Der Grund: Jeder Grundstückseigentümer muss die Allgemeinheit vor Gefahren schützen, die von seinem Grundstück ausgehen. Dazu gehört auch ein freilaufender Hund. Beißt dieser zu, hat der Hundebesitzer diese Pflicht verletzt. Er haftet dann für Schäden und Verletzungen - im schlimmsten Fall ein Leben lang mit seinem gesamten Vermögen.

Dabei ist es erst einmal sogar unerheblich, ob eine Person das Grundstück auf Einladung betreten hat oder nicht. "Auch wenn beispielsweise spielende Kinder über den Zaun klettern und gebissen werden, ist der Hundebesitzer verantwortlich", so Barthelmann. "Allerdings wird der Schadenersatz in einem solchen Fall normalerweise gekürzt."

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