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Apotheken: Online-Versand auch bald in Österreich möglich

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Was hierzulande schon als normal gilt, ist in Österreich weiterhin verboten. Noch immer dürfen österreichische Apotheken keinerlei Medikamente über das Internet vertreiben, obwohl dies EU-weit bereits seit 2001 als Standard gilt. Nun soll der Vertrieb ab 2015 auch in Österreich möglich sein – eine Entscheidung, die heftige Debatten auslöst.

Dass Apotheken in Österreich selbst keine Medikamente vertreiben dürfen, führte zu großen finanziellen Einbußen. Denn was die österreichischen Apotheken nicht dürfen, dürfen diejenigen aus der EU sehr wohl. die Folge. Österreicher bestellen beispielsweise bei deutschen oder Schweizer Aptoheken und lassen sich die Medikamente nach Österreich liefern. Der Europäische Gerichtshof beurteilte diesen Vorgang erst vor kurzem als rechtlich zulässig. Somit entstehen klare finanzielle Nachteile für die Apotheken in Österreich.

Im Vergleich zu Österreich herrscht in Deutschland bereits ein Versandhandel im großen Stil. 3.000 der 21.000 deutschen Apotheken vertreiben einen Versandhandel, teilweise ohne Vor-Ort-Apotheken. Seit acht Jahren ist es hierzulande bereits erlaubt, Medikamente online zu bestellen und auszuliefern. Sogar rezeptpflichtige Medikamente können mit ein wenig Mehraufwand relativ schnell bestellt und geliefert werden. Dafür muss das Rezept lediglich per Post an die Apotheke versandt werden. Diese überprüft es und schickt daraufhin das Medikament auf die Reise.

Apotheken den Onlinehandel zu erlauben, war ein Schritt, dessen Notwendigkeit sich die EU durchaus bewusst war. In Zeiten des Onlinekaufs und des Shoppens via Tablet, Smartphone und Co. erwarten viele Verbraucher, dass sie alle ihre Produkte online bestellen kann, egal um welche es sich handelt. Ein Beispiel für eine Apotheke, die ausschließlich vom Internetauftritt lebt ist www.medipolis.de. Wie alle anderen deutschen Online-Apotheken ist auch Medipolis dazu verpflichtet, eine telefonische, kostenlose Beratung anbieten, bei der pharmazeutische Fachkräfte für Nachfragen der Kunden zur Verfügung stehen. Außerdem muss in ihrem Impressum der zuständige Apotheker eingetragen sein, eine Zugehörigkeit zur Apothekenkammer ist Pflicht. Letztlich sind weitere offizielle Zertifizierungen immer von Vorteil, denn so gern die Deutschen sich auch jegliche Produkte nach Hause liefern lassen, bei Medikamenten sind sie doch wesentlich vorsichtiger.

Wie am deutschen Beispiel zu erkennen ist, wird der Sicherheitsaspekt beim Onlinehandel von Medikamenten definitiv nicht auf die leichte Schulter genommen. Ob Österreich sich daran ein Beispiel nimmt, ist noch nicht klar. Sicher ist aber, dass im Laufe des nächsten Jahres endlich auch die österreichischen Apotheken Versandhandel betreiben dürfen. Ob dadurch finanzielle Einbußen für die deutschen Apotheken entsteht, ist nicht klar, Experten gehen aber davon aus.

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